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Berufliche Reha - EM-Rente

von Andy K.11.11.2019 | 09:09
106 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit 21/11/2017 wg. Depressionen Au geschrieben.Bin immer noch ungekündigt und habe einen GdB von 50. Nun befinde ich mich seit Oktober in einer "Massnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben". Nun zu meiner Frage: Wie sieht das mit einer EM-Rente aus, falls ich die Massnahme nicht schaffen würde? Bzw. habe ich da überhaupt noch einen Anspruch? Habe da was von einer "5-jahres-Regel" gelesen wonach ich in 5 Jahren min. 3 Jahre gearbeitet haben muss. Meine Befürchtung ist in Hartz IV abzurutschen falls die Reha nicht zum Erfolg führt. Mit freundlichen Grüßen Andy K.

3 Antworten

???am 11.11.2019 | 09:45
Grundsätzlich werden solche Maßnahmen nur gewährt, wenn die DRV der Meinung ist, dass Sie noch erwerbsfähig sind. Würde eine Erwerbsminderung vorliegen, wären Sie wegen einer Umdeutung in einen Rentenantrag angeschrieben worden. Von daher sehe ich das Problem eher auf der medizinischen Seite. Die von Ihnen angesprochene "36 in 60"-Regelung bezieht sich auf Pflichtbeiträge, nicht auf ein tatsächliches Arbeiten. Pflichtbeiträge haben Sie im Normalfall auch, wenn Sie Kranken-, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld beziehen. Zeiten des Alg2-Bezugs verlängern den Zeitraum "in 60", solange keine Lücken von mindestens einem Kalendermonat vorhanden sind.
-am 11.11.2019 | 15:24
Hallo Andy K., um einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen entrichtet haben. Zu den Pflichtbeiträgen zählen nicht nur die Beiträge aufgrund einer Beschäftigung, sondern auch aufgrund Zahlung von Sozialleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld. Sie können in Ihrer letzten Renteninformation ersehen, ob Sie - zumindest zu dem Zeitpunkt, in dem die Renteninformation erstellt worden ist - diese Voraussetzungen erfüllt haben. Dann ist nämlich in der Renteninformation der Betrag für eine mögliche Rente wegen Erwerbsminderung genannt. Sie können sich aber auch mit einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen in Verbindung setzen, um prüfen zu lassen, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Andy K.am 11.11.2019 | 18:52
Vielen Dank für die Auskunft. Dann bin ich erstmal beruhigt.
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