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Experten-Antwort

Berufliche Reha Fahrtkostenerstattung

von Hase5229.05.2018 | 19:38
1134 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ich nehme an einer Maßnahme im Zuge einer beruflichen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See teil. Meinen Bescheid zum Übergangsgeld habe ich bekommen, aber dort stand nichts von meiner beantragten Fahrtkostenerstattung /Kilometergeld. Bekommt man da einen extra Bescheid oder wurde das vergessen ? Vielen Dank. PS: Traue mich nicht mehr dort Anzurufen , weil ich von dem zuständigen Sachbearbeiter am Telefon derart Angeschnauzt wurde :-(

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2018 | 09:51

Hallo Hase 52,

den Beiträgen von „Fahrtkosten“ und „???“ kann ich mich anschließen.

4 Antworten

Fahrtkostenam 30.05.2018 | 07:06
Fahrtkosten werden gesondert erstattet. Mit dem Anschnauzen lasse ich mal so stehen. Wenn es denn wirklich so war, würde ich mich beschweren.
???am 30.05.2018 | 07:39
Bei den Fahrtkosten gibt es verschieden Regelungen. Manchmal werden die Fahrtkosten durch den Maßnahmeträger erstattet, dann hören Sie wegen den Fahrtkosten der DRV gar nichts. In anderen Fällen zahlt die DRV selbst, dann bekommen Sie normalerweise bei der 1. Abrechnung ein Schreiben der DRV und danach werden die Fahrtkosten einfach überwiesen (solange es problemlos läuft). Je nach Maßnahmeart müssen Sie auch Anwesenheitsnachweise vorlegen, um die Fahrtkosten zu bekommen. Sollten Sie bei einem BFW oder ähnlichem sein, fragen Sie doch erst mal bei der Lehrgangsleitung nach, wie es dort geregelt ist. Ansonsten würde ich eine (schriftliche?) Nachfrage bei Ihrem Reha-Fachberater oder in der Sachbearbeitung empfehlen.
Hase52am 30.05.2018 | 17:22
Vielen Dank für die Antworten ! Also bekomme ich von der Knappschaft Bahn See noch einen schriftlichen bescheid, wie hoch meine Fahrkostenerstattung ist ?
???am 01.06.2018 | 07:34
Nicht unbedingt. Lesen Sie meine Antwort, da steht's drinnen. Im übrigen werden mit dem Bewilligungsbescheid für die Maßnahme Merkblätter versandt, in denen auch einiges zu den Fahrtkosten steht.
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