Enthält der Reha-Entlassungsbericht eine Empfehlung für anschließende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, prüft der jeweilige Rententräger deren Durchführung. Da seit Beendigung der medizinischen Maßnahme bereits vier Monate vergangen sind, würde ich unverzüglich zum Rententräger Kontakt aufnehmen. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ende der medizinischen Leistung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, bleibt weiterhin der Rententräger zuständig.