Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

berufliche Reha ohne Antrag?

von Lukas27.06.2016 | 18:39
1523 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation gestellt. Jetzt wurde mir jedoch eine berufliche Reha genehmigt, mit der Begründung, das diese für mich besser geeignet ist. Dabei habe ich die berufliche Reha gar nicht beantragt, sondern nur die medizinische. Dazu hätte ich im Formular "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ankreuzen müssen. Habe jedoch nur "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" angekreuzt. Meine Frage: Wie kann es sein, das ein Antrag genehmigt wird, den ich überhaupt nicht gestellt habe? .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lukas,

Da Sie einen Bewilligungsbescheid für eine berufliche Reha haben, empfehlen wir Ihnen sich mit einem Reha-Fachberater in Verbindung zu setzen. Mit diesem können sie dann auch gleich durchsprechen, wieso eine medizinische Reha nicht bewilligt wurde. Darüber hinaus könnten Sie auch gleich durchsprechen, ob und welche konkreten Maßnahmen für sie geeignet sein könnten. Sollten Sie dann immer noch der Meinung sein, dass die berufliche Reha die falsche Entscheidung ist, könnten Sie immer noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Vorsorglich können sie aber auch fristwahrend diesen Widerspruch einlegen und die Begründung ggfs. nach dem Gespräch mit dem Reha-Fachberater nachreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schorscham 27.06.2016 | 18:48
Sehen Sie es doch einmal positiv. Die DRV hält eine medizinische Reha-Maßnahme offenbar nicht für sinnvoll und hat Ihren diesbezüglichen Antrag daher quasi abgelehnt und Ihnen gleichzeitig eine berufliche Reha bewilligt. Man hat Ihnen sozusagen eine weitere Antragsstellung erspart aber nicht geschadet. MfG
Lukasam 27.06.2016 | 19:08
Ja, natürlich freue ich mich darüber. Hoffentlich hat das ganze auch Hand und Fuß. Bin nur etwas skeptisch, weil ich mir einfach nicht vorstellen kann, das diese Bewilligung Bestand hat. Um einen positiven Bescheid zu bekommen, muss m.E. zuvor ein entsprechender Antrag gestellt und eigenhändig unterschrieben werden. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Es wurde eben kein Antrag auf eine berufliche Reha gestellt. Außerdem wurden nicht die Vordrucke G130 eingereicht, welche jedoch laut Antragsformular für die berufliche Reha zusätzlich erforderlich sind. Währe ja noch schöner, wenn ich auf einmal einen Bewilligungsbescheid für Hartz IV, Altersrente, Kindergeld,Wohngeld e.t.c. bekommen würde, ohne diese Leistungen jemals beantragt zu haben *g* .Damit wollte ich nochmal zum Ausdruck bringen, wie absurd ich das finde.
W*lfgangam 27.06.2016 | 19:39
]Hallo Lukas, wenn der med. Dienst der DRV eine LTA-Maßnahme für geeigneter hält, dann es es eben so - dazu müssen Sie keinen Antrag extra stellen ...das ergibt sich bereits aus Ihrem 'allgemeinen' Reha-Antrag "was will der Versicherte, was ist das Beste für Ihn – aha, eine Reha". Eine med. Reha scheint daher bereits ungeeignet, Ihr Leistungsvermögen zu erhalten/zu verbessern; sprich: aussichtslos. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind: Widerspruch einlegen, Akte anfordern, Entscheidungsfindung der DRV nachlesen - und ggf. Ihren Widerspruch pro med. Reha begründen. Möglicherweise werden Sie erstaunt sein, warum eine med. Reha zwecklos ist/eine LTA hilfreicher. Wenn Sie unsicher mit dem Verfahren sind, schalten Sie einen Sozialverband (VdK, SoVD) oder einen Fachanwalt ein. Die bloße Akteneinsicht können Sie aber auch in jeder DRV-Beratungsstelle oder Rathaus/Versicherungsamt erhalten - erwarten Sie aber keine 'med. Hilfestellung' ...Ihr Widerspruch kann da auch natürlich protokolliert werden - mit _Ihrer_ Begründung. Als med. Laie sind auch Sie da sicher etwas überfordert, um Erfolg zu haben. Gruß w.
Schorscham 27.06.2016 | 19:40
Da die Entscheidung seitens der DRV plausibel begründet wurde, sollten Sie sich keine unnötigen Gedanken machen. Zumal Sie den Bewilligungsbescheid doch schon erhalten haben. MfG
Herz1952am 28.06.2016 | 11:25
Da Sie einen Antrag auf berufliche Reha stellen möchten, ist entweder die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zuständig. Haben Sie bislang mehr als 15 Jahre Beitragszeiten zur Rentenversicherung zurückgelegt, senden Sie den Antrag bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, ansonsten an die Agentur für Arbeit. Ist die Rentenversicherung zuständig gilt: Bitte füllen Sie alle Vordrucke aus bzw. lassen Sie den Befundbericht von Ihrem Arzt ausfüllen und senden dann alle Vordrucke gemeinsam an den Rentenversicherungsträger. Ohne den Befundbericht kann keine Entscheidung getroffen werden, und es wird dann vom Träger automatisch ein Befund beim Arzt angefordert. Dies verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit auch zusätzliche Kosten. Die Kosten für die Erstellung eines Befundberichtes werden vom Rentenversicherungsträger übernommen; sofern hierzu weitere Untersuchungen vom Arzt vorgenommen werden müssen bitte vorher erkundigen. Im Regelfall geht der Rentenversicherungsträger aber davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird.
Rentensputnikam 28.06.2016 | 13:17
Hallo Herz 1952. Was sollen Ihre Erläuterungen? Lukas hat doch schon einen bewilligten Bescheid für eine berufliche Reha.
KSCam 28.06.2016 | 17:26
Bei allem sollten Sie mit Ihren Ärzten ergebnisoffen in aller Ruhe darüber nachdenken was Ihnen, Ihrer Gesundheit und Ihren beruflichen Plänen hilft. Ist eine med. Reha wirklich angezeigt und nötig, weil Sie z.B. Ihre bisherige Arbeit dann wieder machen können? Oder ist ne med. Reha vielleicht gar nicht erforderlich und es ist tatsächlich so, dass nur berufliche Maßnahmen Ihnen weiterhelfen. PS: es zwingt übrigens kein DRV Mitarbeiter einen Menschen in eine berufliche Reha, wenn dieser das nicht will. Im schlimmsten Fall bekommen Sie keine med. Reha, machen auch keine berufl. Reha und finden selbst einen Job den Sie die nächsten Jahre ausüben können.
Reneam 28.06.2016 | 17:43
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Nein gezwungen wird niemand von der DRV. Die Gefahr geht immer von den anderen nachrangigen sekundären Leistungsträgern aus. Diese argumentieren dann so: Dadurch, das z.B. jemand eine berufliche Reha nicht antritt, muss ggf. ein anderer Kostenträger wie z.B. das Arbeitsamt oder Jobcenter für den Lebensunterhalt einspringen. Gleichzeitig unterstellen einem dann die anderen Leistungsträger, das man seine Hilfebedürftigkeit durch die mangelnde Kooperation selber herbeigeführt hat, was dann zur Folge hat, das Gelder gestrichen werden. Deshalb hat auch der Ablehnungsgrund den die DRV in dem Ablehnungsbescheid reinschreibt, eine extrem hohe Bedeutung bei den sekundären Leistungsträgern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026