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Experten-Antwort

Berufliche Reha Umschulung

von hefti11210.09.2015 | 21:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, kurze fassung war wegen mehrere Körperlicher und Psychischer Probleme im Mai in Reha. Dort wurde ich Arbeitsunfähig entlassen und haben mir geraten eine Umschulung zu machen da ich nicht mehr in meinen alten Beruf arbeiten kann. Hatte dort auch noch ein Gespräch mit einem Rehaberater der alles in die Wege geleitet hat... Ging auch alles ganz schnell bin jetzt in einer Maßnahme zur Berufsfindung und arbeitserprobung. Diese endet nächste Woche, läuft alles super und soll so wie es aussieht in einem Kaufmännischen bereich Umschulen. Ich bin zurzeit krank geschrieben. Meine Ärztin will mich gesund schreiben , soll aber nicht nur aus diesen einen grund eine Umschulung bekommen. Jetzt ist meine frage wenn ich gesund geschrieben werde hat es irgendwelche Auswirkungen auf die Genehmigung einer Umschulung ? Dazu kommt das ich mich dann beim Arbeitsamt wieder melden muss. Wie wird das dann ablaufen? Können die mich zur arbeit zwingen bzw. dürfte ich arbeiten ohne das es eine negative Auswirkung auf eine Genehmigung der Umschulung hat. Im sinne das die DRV dann sagt ja wenn ich einen Job jetzt habe brauchen wir dir keine Umschulung mehr zahlen. Hoffe habe es verständlich erklärt :) MFG Tobi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hefti112,

für die Durchführung der Reha ist es unerheblich, ob sie arbeitsunfähig erkrankt sind oder nicht. Fragen zur Arbeitslosigkeitsmeldung beantworten Ihnen die Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 11.09.2015 | 08:49
Für die Umschulung ist es völlig egal, ob Sie krank geschrieben oder arbeitslos gemeldet sind. Bei der Meldung bei der AfA können Sie ja gleich von Ihren Plänen erzählen. Bis zum Umschulungsbeginn müssen Sie sich natürlich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, aber vielleicht hat Ihr Sachbearbeiter ja ein Einsehen und lässt Sie in Ruhe. Falls nicht, bewerben Sie sich halt. Die Umschulung wäre nur dann gefährdet, wenn Sie einen gesundheitlich passenden (!) Arbeitsplatz mit einem Vertrag über ein halbes Jahr hätten. Den müssen Sie erstmal finden. Und ich glaube jeder Arbeitgeber, der auf längere Zeit einen Mitarbeiter sucht, wird kritisch, wenn er im Vorstellunggespräch erfährt, dass der Bewerber in ein paar Monaten eine Umschulung machen will. Davon abgesehen sollten Sie sich darüber klar sein, dass eine Umschulung keine Arbeitsplatz-Garantie ist. Sollte also der zugegebenermaßen recht unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Sie einen Job finden, bei dem eigentlich alles passt, sollten Sie Ihre Zukunftsplanung nochmal ernsthaft überdenken.
hefti112am 11.09.2015 | 12:58
Vielen dank für die Antwort :) Ja das hatte ich auch im hinterkopf, falls ich doch etwas auf dem freien Arbeitsmarkt finden würde was passen könnte. Aber mir wurde heute bei der Berufsfindung gesagt das ich auf Steuerfachangestellter umschulen soll. Was mir persönlich recht ist und auch passt. Jetzt hoffe ich nur das alles schnell geht. Umschulung beginn ist im Januar der Vorbereitungskurs schon im Oktober. Dann würde der ganze Hick hack ums Arbeitsamt nämlich weg fallen. Danke nochmals.
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