Hallo Tofu,
leider können wir Ihnen hier im Forum nicht mitteilen, ob es aus gesundheitlicher Sicht weiterhin notwendig wäre, die von Ihnen angetretene Maßnahme erforderlich ist. Grundsätzlich können aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der Rentenversicherung auf Empfehlung vorzeitig beendet werden, wenn festgestellt wird, dass kein weiterer Bedarf vorliegt. Es wäre dringend empfehlenswert, wenn Sie den für Sie zuständigen Reha-Fachberater über den Sachverhalt informieren, damit Sie in einem Gespräch zu einem Ergebnis kommen, das auch für Sie befriedigend ist. Vielleicht bietet sich dann eine Alternative in Form einer anderen beruflichen Reha-Maßnahme.
So ein unsinniger Nickname! Welch ernsthafter Mensch nennt sich denn schon nach einem Schaumstofffrass?!
Tststs.....
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