Guten Morgen,
diese Frage sollten Sie in der Tat mit dem Sozialleistungsträger erörtern, der Ihnen zurzeit eine Leistung erbringt.
Sollten Sie derzeit keine Sozialleistung beziehen ist es Ihnen freigestellt eine gesundheitsgerechte Beschäftigung aufzunehmen. Aber auch in diesem Fall würde ich mit dem Leistungsträger in Kontakt treten, der Ihnen die Umschulung bewilligt hat.
Mit freundlichem Gruß