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Berufliche Rehabilitation bei Erwerbsminderungsrente

von Alexej Rachunow11.08.2013 | 08:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Schönen guten Tag, Mein Alexej ich habe Asperger Autismus 60% gdb Seit November 2012 bekomme ich eine Erwerbsminderungrsente wegen voller Erwerbsminderung. Die volle Erwerbsminderung wurde in der Salus-Klinik in Hürth im Laufe einer medizinischen Reha festgestellt. Nach der Maßnahme wurde jedeh von der Agentur für Arbeit ein anderes Gutahen erstelllt von der Amtsärztin Dr. med Düchting Gatztweiler was die Erwerbsminderung zwar nicht abstreitet es aber die Frage wegen dem 2 Ten Arbeitsmarkt bestritten. Fakt ist ich habe alle Versuhe unternommen was auf dem 1ten Arbeitsmarkt zu finden Alle sind vergeblich gescheitert ich wurde an die drv rheinland übergeben. Zunächst wollte ich nach Erhalt der Rente einen Antrag auf berufliche Rhea stellen da ich 2 abgeshlossene Ausbildungen habe 1 als Bürokraft und 1 als Bürokaufmann meine Ausbildngseinrihtung Berufsbildungswerk Volmarstein hat mir salo empfohlen eine Einrichtung für Autisten zur Reha wo ih hospitieren durfte. Eine Rehamaßnahme dort wurde abgeleht weil drv rheinland meinte ih müsste erst auf dem 2ten Arbeitsmarkt fit gemaht werden für den ersten Arbeitsmarkt und da könnte ich es nicht weil dir keine berufsparxis haben. Danaach habe ich den Antrag auf beruflihe Reha im Juni erneut gesteltt mir wurde ein Werstattplatz bei den Alexianern genehmigt jetzt muss nur noch wenn der Aufnahme geguckt werden. Problem ist ich möchte da aber nicht feste arbeiten sondern möchte eigentlci das die mih auf dem ersten Arebitsmarkt vermittelt. Wie sihet so eine Vermittlung aus was habe ich nach 2 Jahren für Möglichkeiten? Hab auch was von einem Integrationsbetrieb gehört

2 Antworten

KSCam 11.08.2013 | 16:25
Für die Arbeitsvermittlung ist primär das Arbeitsamt zuständig, das scheidet für voll Erwerbsgeminderte aus. Nach 2 LTA Anträgen innerhalb weniger Monate sollten Sie Ihren Rehaberater doch kennen und Ihre Ziele mit diesem besprechen. Ob das Ziel 1.Arbeitsmarkt für Sie als Em Rentner überhaupt realistisch ist, darf angezweifelt werden. Das kann aber aus der Ferne auch nicht beurteilt werden.
Alexej Rachunowam 12.08.2013 | 12:51
Das ist ja auch richtig jedoch weiß ich nich wer für mich nach dieser Maßnahme zuständig ist Agentur für Arbeit oder DRV Rheinland da die Erwebsminderungsrente befristet ist bis Oktober 2015 Wegen des Ablaufes war ich schon bei meinem Berater. Die meinten ein Wiedereinstieg in den erten Arbeitsmarkt wäre grundsätztlich kein Problem. Ich habe der dame vom Beratungsdienst gesagt das es noh ein anderes Gutachten von der Agentur für Arbeit gibt habe ihr auch gesagt das ich gerne den Integrationsfahdienst gibt und das ich diese Leistungen auch nach den neuen Gesetzen nur im Rahmen einer Beruflihen Reha in Anspruch nehmen kann. Sie hat es zur Kenntnis genommen sich das andere gutachten kopiert und zu meiner akte geheftet. Nach 2015 müsste geguckt werden ob eine Erwerbsminderung noh besteht. Da ich gerne untersuht werden möchte möchte ich wenn es soweit ist einen Termin beim Amtsarzt
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