Hallo Wunschnahme, mangels Kenntnisse beschränke ich mich, als Experte der Rentenversicherung, auf die von Ihnen angesprochenen Bereiche, die die Rentenversicherung betreffen.
Mit dem Fragebogen F0870 erfragen wir Sachverhalte, die im möglichen Zusammenhang mit Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand stehen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden von allen Beitragszahlern finanziert. Wenn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, die zu einer Leistungsgewährung der Deutschen Rentenversicherung führen, durch einen Dritten verursacht oder zu verantworten sind, versuchen wir diese, oder deren Versicherungen an den Kosten zu beteiligen. Hinsichtlich der Kosten, die im Rahmen der ärztlichen Ermittlungen entstehen, brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Wie Sie ja richtig erkannt haben, kann der untersuchende Arzt die ihm entstandenen Kosten geltend machen. Das macht er mit dem Ihnen bekannten Formular gegenüber der Rentenversicherung. Eine Rechnung des untersuchenden Arztes müssen Sie nicht befürchten.