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Berufliche Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beenden wegen erhöhtem Pflegebedarf Angehöriger

von Carla Sieber28.04.2022 | 13:08
206 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe aus eigenen gesundheitlichen Gründen eine Umschulung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor ein paar Monaten wegen Pflege Angehöriger in Teilzeit begonnen.Nun erhöht sich zukünftig der Pflegebedarf Ich weiß nicht, ob ich ohne Rückforderung der geleisteten Zahlungen aufgrund der geänderten Pflegesituation die Maßnahme ohne finanzielle Konsequenzen beenden kann? Gruß Carla

2 Antworten

-am 28.04.2022 | 14:05
Hallo Carla, hier können wir uns dem Beitrag von Schade nur anschließen. Nach einem Abbruch kommen keinerlei Kosten aufgrund von Rückforderungen seitens des Rentenversicherungsträgers auf Sie zu. Es sind Ihrerseits weder das ausgezahlte Übergangsgeld, noch Maßnahmekosten oder sonstige Nebenkosten zu erstatten. Eine Rückzahlung würde sich nur dann ergeben, sofern Ihnen bereits Übergangsgeld für einen Zeitraum nach dem Abbruch der Leistung ausgezahlt wurde. Mit Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben endet auch ein etwaiger Anspruch auf Übergangsgeld. Aber auch dann würde nur der Betrag zurück gefordert werden, welcher Ihnen ohnehin überzahlt wurde. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Schadeam 28.04.2022 | 13:49
Wenn Sie die Maßnahme nicht schaffen, weil es Sie überfordert müssen Sie sich um Kostenerstattung keine Sorgen machen. Die Pflege eines Angehörigen wäre ja im übrigen auch ein guter Grund,......aber darum geht es letztlich nicht, die Gründe für den Abbruch sind unerheblich (selbst wenn jemand nur einfach keine Lust mehr hätte, würde die Fortführung einer Maßnahme keinen wirklichen Sinn mehr machen und ein Abbruch wäre unterm Strich kostengünstiger). PS: man macht LTA ja freiwillig.
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