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Experten-Antwort

berufliche Wiedereingliederung - Jobvorschlag -50% vom alten Gehalt

von Kristina13.04.2015 | 20:04
1463 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, weiß einer wieviel % Gehaltsverlust man akzeptieren muss, bei einer beufl. Neueingliederung über den DRV? Mache aktuell Teilhabe am Arbeitsleben/ Integrationsmaßnahme und soll was annehmen für 8,50 € /h. Das ist mehr als 50 % weniger als mein Job bevor ich krank wurde. Muss ich so was annehmen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese doch auch sehr individuellen Fragen sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Fachberater bzw. Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträger abklären – bitten Sie um einen persönlichen Gesprächs-/Beratungstermin.

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10 Antworten

Schadeam 13.04.2015 | 21:19
Sie müssen doch gar nichts. wer von der DRV würde Sie dazu zwingen irgendeinen Job anzunehmen, wenn Sie das nicht wollen? So gesehen verstehe ich diese Frage im Rentenforum nicht.
K.am 14.04.2015 | 09:30
Weil man mir damit gedroht hat, meine Teilhabe am Arbeitsleben umgehend zu beenden.
adelam 14.04.2015 | 13:47
lassen sie sich diese drohung schriftlich geben mit den dazugehörigen begründungen und gestzestexten.
???am 14.04.2015 | 15:11
Eine feste Quote, welche Einkommenseinbuße im Rahmen von LTA hinzunehmen ist, gibt es nicht. Hier geht es nur darum, dass Sie am Ende einen gesundheitlich passenden Arbeitsplatz haben. Es kann sogar eine Einkommenserhöhung rausspringen, wenn Sie z.B. durch eine Techniker-Ausbildung am Ende höher qualifiziert sind als vorher. Das von Ihnen geschilderte Problem tritt vor allem bei sog. Praktikumsmaßnahmen auf, also wo über Praktika ein Arbeitsplatz gefunden werden soll. Da hier häufig es sich um Arbeitsplätze im an-/ungelernen Bereich handelt, sind die zu erwartenden Löhne entsprechend gering. Vor allem Facharbeiter müssen dann mit Einkommenseinbußen rechnen. Allerdings wird dies normalerweise bereits im Vorfeld angesprochen, da es keinen Sinn macht, jemanden mit deutlich höheren Lohnvorstellungen in eine solche Maßnahme zu schicken. Wie war das bei Ihnen? Wurde über das Thema zu erwartender Lohn gesprochen? Haben Sie realistische Aussichten, innerhalb Ihrer Maßnahme noch eine besser bezahlte Arbeit zu finden? Das sind wohl die maßgeblichen Fragen, ob ein Abbruch aufgrund Ihrer "Arbeitsplatz-Verweigerung" möglich ist.
HotRodam 14.04.2015 | 20:14
Netto-Löhne unter 1.975 Euro sind unzumutbar: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071…
W*lfgangam 15.04.2015 | 00:29
...entspannen Sie sich einfach mal: https://www.youtube.com/watch?v=d-bAMzzuAlI ...und sehen Sie nicht alles so verklebt - vielleicht tun Sie auch mal was dafür - also rein rentenrechtlich - dass ein größerer Brocken am Arsche/zum Leben kleben bleibt ;-) Gruß w.
Herr Z.am 15.04.2015 | 14:46
Wer hat schon mal einen Richter gefunden, der erklären kann, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27a.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… Herr Z.
HotRodam 15.04.2015 | 19:34
So ist es ! Das war mal wieder ein genialer Beitrag !
W*lfgangam 15.04.2015 | 21:25
...das nächste Mal vergessen Sie bitte den Ironie-Tag/Smiley nicht 8-) Gruß w.
K.am 15.04.2015 | 22:31
@Experte das Gespräch zu finden ist nicht einfach, ich habe mittlerweile den 3.Rehaberater und ich bin nicht umgezogen. Was der 1. gut fand, hat der 2. nicht realistisch empfunden und der 3. hat ganz neue Ideen. Man kommt sich vor wie ein Springball. @adel das war eine gute Idee, habe es den sogenannten Trainern mitgeteilt und schon war das Thema vom Tisch (erstmal)
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