Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

berufliche Wiedereingliederung nach EM-Rente

von silence05.10.2010 | 22:20
9487 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wg. einer Krebserkrankung bin ich seit Sept. 2009 befristeter EM-Rentner. Die Rente läuft Ende Oktober 2010 ab. Von August bis Anfang September war ich zur Reha. Zwischenzeitlich liegt der Rehabericht vor, der aussagt, ich könne leichte Arbeit 3 - 6 Stunden als Wiedereingliederung versuchen. Allerdings kann ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Die DRV sagt jetzt, man sei für eine berufliche Wiedereingliederung nicht zuständig, darum müsse sich die Krankenkasse kümmern. Stimmt das so? Bis jetzt ist auch fraglich, ob mein Arbeitgeber dieser Wiedereingliedrung zustimmt. Es handelt sich zwar um einen großen Betrieb, aber man will, dass ich meinen alten Job wieder mache und das möglichst sofort wieder 8-10 Stunden täglich. Wie geht man jetzt vor?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo silence,

wird für einen arbeitsunfähigen Versicherten eine stufenweise Wiedereingliederung in seinem bisherigen Arbeitsverhältnis angeregt und

kann die Krankenkasse die Leistung nicht erbringen weil ein Anspruch auf Krankengeld wegen Aussteuerung nicht mehr besteht, hat der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, die stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit des Versicherten im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 33,34 SGB IX zu fördern.

Eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger setzt jedoch voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese liegen dann vor, wenn der Betreffende ausreichend belastbar ist und eine positive Prognose gegeben ist. Im übrigen muss der Arbeitgeber dieser Maßnahme ebenfalls zustimmen.

Im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung wird der Arbeitnehmer schonend aber kontinuierlich an den Arbeitsplatz herangeführt.

Die Gesamtdauer der Maßnahme und die täglich zumutbare Arbeitszeit werden vom zuständigen Arzt festgelegt.

Inwieweit der Rentenversicherungsträger Eingliederungshilfen an den Arbeitgeber erbringen kann, ist mit dem Fachberater für Rehabilitation im Einzelfall zu klären.

Wir empfehlen daher dringend, sich mit einem Fachberater für Rehabilitation in Verbindung zu setzen.

Vorsorglich sollte ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo silence,

ich empfehle eine direkte Vorsprache in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, damit vor Ort geklärt werden kann, wie in Ihrem Einzelfall der aktuelle Sachstand ist. Dies kann in der Beratungsstelle vor Ort ggf. auch telefonisch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

???am 06.10.2010 | 08:34
Für eine berufliche Wiedereingliederung im Sinne von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben kann Ihre Krankenkasse gar nicht zuständig sein. Da fehlt nämlich die gesetzliche Grundlage. Wurde vielleicht eine stufenweise Wiedereingliederung empfohlen? Dann ist die erteilte Auskunft wahrscheinlich richtig (es gibt eine Asnahme) und Sie sollten mit Ihrer Krankenkasse reden. Mit einem Leistungsvermögen von 3 - 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht noch ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, bei verschlossenen Arbeitsmarkt sogar auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ein Antrag auf Weitergewährung der Rente wäre jedenfalls sinnvoll. Sollten Sie an einer Beschäftigungsaufnahme interessiert sein, beantragen Sie bei der DRV noch LTA.
Klemensam 06.10.2010 | 08:37
Die berufliche Wiedereingliederung in ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist Sache zwischen Ihnen, ihrem behandelndem Arzt, der Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber. Die RV har damit nichts zu tun. Stimmt ihr AG oder auch Sie der WE nicht zu, findet keine WE statt. Die Krankenkasse wird einer WE immer zustimmen, in der Hoffnung Sie damit dann möglichst rasch aus der Krankengeldzahlung zu bekommen... Legen Sie jetzt ihrem AG den Wiederingliederungsplan zur Unterschrift vor und Sie werrden sehen ob er zustimmt oder nicht. Eine andere Möglichkeit hinsichtlich einer WE gibt es leider nicht.
silenceam 07.10.2010 | 13:48
Ich bezog ca. 10 Monate Krankengeld, bevor ich in die EM-Rente abgeschoben wurde. Einen Verlängerungsantrag habe ich bereits im Mai bei der DRV gestellt - bisher ohne Antwort weder schriftlich noch telefonisch. Termine bei irgendwelchen Rehaberatern sind nicht zu bekommen. Vor der Reha sagte, man mir ich solle die Reha abwarten, doch jetzt nach der Reha sind die Termine Monate im voraus ausgebucht. Mein Hausarzt hat mir einen Wiedereingliederungsplan erstellt: anfangs 3 Stunden, später dann 6 Stunden. Ich müsste doch eigentlich noch Krankengeld für diese Maßnahme bekommen, doch die Krankenkasse weigert sich und die DRV meint, sie sei nicht zuständig?! Wer weiß Rat?
nikiam 08.10.2010 | 11:34
Hallo silence, wenn ale Stricke reisen, kann man auch folgendermassen eine Wiedereinlgiederung machen, allerdings müsste dann die EM-Rente auch weiter gewährt werden. Beginnen mit einem MiniJob beim Arbeitgeber, dabei würde die volle EM bezahlt, Aufstockung auf Teilzeitbeschäftigung, die EM-Rente wird zur Teil-Rente (Hinzuverdienstgrenzen bachten!). Allerdings muss der Arbeitgeber dazu bereit sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026