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Berufsfindung und Arbeitserprobung

von Dirk21.09.2007 | 17:03
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, im Rahmen einer beantragten Leistung zur Teilhabe am Arbeistleben (wohl Umschulung), die mir durch die Rentenversicherung bereits dem Grunde nach bewilligt wurde, soll ich nun erst einmal eine Berufsfindung und Arbeitserprobung machen. Kann mir bitte jemand sagen, was diese Maßnahme konkret bedeutet, bzw. welches Ziel damit verfolgt wird. Ich habe das leider bisher nicht so richtig versanden. Vielen Dank und ein schönes Wochenende Dirk

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dirk,

vor dem Hintergrund des gesetzlichen Reha-Auftrages der Deutschen Rentenversicherung und eines effizienten Einsatzes der Mittel hat die umsichtige Bestimmung einer zweckmäßigen Leistung zur beruflichen Eingliederung besondere Bedeutung.

Bei unklaren Fallgestaltungen - wie offensichtlich bei Ihnen - können Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung angezeigt sein, um eine solche Leistungsbestimmung überhaupt treffen zu können.

Soweit zwar erkennbar ist, dass die Umstände des Einzelfalles eine berufliche Umorientierung oder Neuausrichtung erforderlich machen - daher auch die Bewilligung dem Grunde nach - , aber die Konkretisierung einer zweckmäßigen Leistungsform/Qualifizierung nach Sachlage weder durch die Sachbearbeitung noch den Rehabilitationsberatungsdienst möglich ist, können entsprechende fachkundige Anbieter zur Unterstützung unserer Leistungsbestimmung in Anspruch genommen werden.

Die Berufsfindung dient der Beurteilung und Klärung des Leistungsvermögens des Versicherten, seiner Eignung und Neigung sowie behinderungsbedingter Auswirkungen im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit. Ziel der Berufsfindung ist es, in einem umfassenden Programm zu einem Berufsvorschlag zu gelangen, den der behinderte Mensch annimmt und dem er genügt.

Die Arbeitserprobung hat zum Ziel, bei weitgehend abgeklärter Eignung für einen anderen Beruf Zweifelsfragen bestimmter Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzanforderungen zu klären.

Konkrete Auskünfte zum weiteren Verfahren erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

bekissam 21.09.2007 | 17:58
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die beruflichen Eingliederungschancen erleichtern oder diese erst ermöglichen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie zum Beispiel Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel zur Berufsausübung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen und Kraftfahrzeughilfeleistungen, sowie Maßnahmen der beruflichen Anpassung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung, gegebenenfalls einschließlich Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung. Finden die beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb des Wohnortes statt, werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung übernommen. Ebenso kann die Gründungsphase einer selbständigen Existenz unterstützt werden. Darüber hinaus können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten für ihre Bereitschaft, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze oder eine Probebeschäftigung anzubieten; sie können auch Leistungen für personengebundene behindertengerechte Einrichtungen oder technischen Arbeitshilfen im Betrieb bekommen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen alleine oder auch im Anschluss an Leistungen der medizinischen Rehabilitation in Betracht; bereits zu Beginn kann eine gezielte berufsbezogene Betrachtung der Krankheitsgeschichte helfen, die Menschen anzusprechen, die noch einen weitergehenden Unterstützungsbedarf haben. Lesen Sie die Broschüre dazu unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
???am 22.09.2007 | 20:08
Im Rahmen dieser Maßnahme wird Ihre Eignung für die gewünschte Umschulung geprüft. In der Regel handelt es sich um einen Mix aus Tests zum Schulwissen, wie Sie sich bei berufstypischen Aufgaben anstellen, zur Belastungsfähigkeit und auch ärztliche Untersuchung. Viel Glück.
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