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Berufsfindung und Arbeitserprobung

von Lara14.09.2007 | 12:00
3542 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, mit meinem Reha-Fachberater habe ich mich im Vorfeld einer wahrscheinlichen Umschulung auf eine erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung geeinigt. Kann mir jemand von Ihnen sagen, ob es für diese Zeit Übergangsgeld oder weiterhin Krankengeld gibt. Ich meine in Erinnerung zu haben, dass das KG weiter von der Krankenkasse gezahlt wird. Muss ich mich dann für diesen Zeitraum arbeitsunfähig schreiben lassen (was irgendwie unlogisch wäre), oder wie erfolgt die Auszahlung des Krankengeldes? Vielen Dank Lara

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.09.2007 | 14:46

1.

Die Arbeitserprobung/Berufsfindung ist keine Leistung zur Teilhabe (am Arbeitsleben) und löst daher grundsätzlich keinen Übergangsgeld-Anspruch aus. Zuvor bezogene Entgeltersatzleistungen werden weitergezahlt, weil sowohl Arbeitsunfähigkeit als auch Arbeitslosigkeit (siehe Verfügbarkeit) während der Arbeitserprobung unterstellt werden.

2.

Ausnahmsweise/in seltenen Fällen kann ein Anspruch auf Übergangsgeld während dieser "Leistung" bestehen, wenn wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt, -einkommen erzielt wird (vorher also nicht Entgeltersatzleistungen gezahlt wurden).

Nachdem Sie aber offenbar arbeitsunfähig mit Krankengeldanspruch sind, trifft für Sie 1. zu.

4 Antworten

Insideram 14.09.2007 | 12:45
Das Krankengeld wird weitergezahlt, entsprechend der Vereinbarung zwischen KK und RV erfolgt für diese Zeit eine unterstellte Arbeitsunfähigkeit. Danach müssten die Zahlscheine weiter eingereicht werden.
Laraam 14.09.2007 | 13:02
Hallo Insider, vielen Dank. D.h. ich muss der KK eigentlich nur den Bescheid schicken und erhalte dann das Krankengeld weitergezahlt, da die AU ja unterstellt wird. Dann ist es ja gar nicht so kompliziert.
Laraam 27.09.2007 | 14:50
Hallo Experte, vielen Dank nochmals für die Info. Ich habe zwischenzeitlich, nachdem ich den Bescheid der DRV zur Krankenkasse geschickt habe, mit dieser telefoniert. Von einer "Vereinbarung zwischen KK und RV" weiß man dort nichts. In jedem Fall muss ich, auch während der Berufsfindung und Arbeitserprobung" allmonatlich den Auszahlschein für das Krankengeld von meinem Arzt ausfüllen lassen. Dieses wird nahezu unmöglich, da ich den ganzen Tag am Berufsförderungswerk bin und der Arzt allabendlich zeitgleich mit mir Feierabend macht. Könnten Sie mir vielleicht einen Tipp geben, wo ich die von Ihnen erwähnte Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern finde. Wenn eine AU für die Zeit der Maßnahme unterstellt wird ist es ja unsinnig zu fordern, dass ich einen Auszahlschein vorlege. Dieses würde dazu führen, dass ich mir für die dadurch notwenidigen Arztbesuche jedesmal einen halben Tag beim BFW freinehmen müsste. Ich weiß nicht, ob das "im Sinne des Erfinders" liegt, sondern habe viel mehr den Eindruck meine KK ist mit der "Geschichte" überfordert. Vielen Dank Lara
Laraam 27.09.2007 | 14:55
Hallo "Insider", könnten Sie mir konkret etwas von der von Ihnen erwähnten "Vereinbarung wischen KK und RV" sagen. Finde ich diese irgendwo online? Lara
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