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Berufsfindung und Arbeitserprobung

von Lothar02.11.2007 | 18:57
1183 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung ist avisiert) wurde dem Grunde nach bewilligt. Dieses erst im Widerspruchsverfahren, d.h. nach einem Gutachten, dass die DRV beauftragt hat. Jetzt soll ich eine Berufsfindung und Arbeitserprobung machen. Der Grund ist der, dass die für mich zweckmäßige Leistung herausgefunden werden soll, d.h. meine berufliche Eignung festzustellen ist. Meine Frage: Geht es in der Berufsfindung und Arbeitserprobung jetzt wirklich nur um das "Wie" der bereits bewilligten LTA, oder kann es sich hier auch neuerlich um das "Ob" drehen. Der Antrag ist, wie gesagt, dem Grunde nach bewilligt, trotzdem mache ich mir Sorgen, dass nach der Berufsfindung möglicher Weise gesagt wird ich soll einfach wieder in meinen alten Beruf zurück. Worum geht es genau in der Berufsfindung und Arbeitserprobung? Ein schönes Wochenende Lothar

1 Antworten

KSCam 02.11.2007 | 19:10
da kann man von außen wohl nicht viel sagen, Ihre Frage sollten Sie dem Rehaberater Ihres Leistungsträgers stellen. Solche Maßnahmen werden dann der Umschulung vorgeschoben, wenn nicht klar ist, was der Betroffene eigentlich will oder was er kann, bzw. für welchen Beruf er geeignet ist oder ob der gewünschte Beruf geeignet ist oder wie belastbar er tatsächlich ist. Und welches Ergebnis da am Schluß rauskommt, weiß hier keiner. Aber meine Gegenfrage: Sie reden vom einer Umschulung - da müssten Sie doch eigentlich wissen, welchen Beruf Sie erlernen wollen und zumindest einschätzen können, ob Sie sich selbst eine Ausbildung mit Prüfung, etc zutrauen. Ist ja nicht für jeden mit links zu schaffen.
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