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Berufsfördernde Maßnahme - Arbeitgeber nicht einverstanden

von Gunda14.07.2009 | 09:40
1037 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, wenn man eine LTA-Maßnahme (Berufsfindung 6 Wochen) bewilligt kriegt und die Einrichtung (BFW) den Termin schickt, der Arbeitgeber aber nicht dem Termin (wegen Urlaubszeit) einverstanden ist: kann der Arbeitgeber den Antritt der Maßnahme verbieten?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.07.2009 | 13:37

Hallo Gunda,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Aufnahmetermin im BFW zu verschieben. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet (unterstellt, Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor), Sie für die Dauer der Leistung zur Teilhabe "freizustellen", sofern betriebliche Gründe dagegen sprechen. Nehmen Sie den Aufnahmetermin wahr, riskieren Sie den Verlust Ihres Arbeitsplatzes.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Reha-Träger und die beteiligten Stellen (incl. Arbeitgeber), um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Moderatoren-Antwortam 14.07.2009 | 15:23

Hallo Gunda,

wir können hier im Einzelfall in diesem Forum keine Entscheidung treffen.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rehabilitations- bzw. Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen Ihre persönliche Situation nochmals in einem Beratungsgespräch aufbereiten.

5 Antworten

Nixam 14.07.2009 | 12:56
Hallo Gunda! Ja, der Arbeitgeber kann den Termin verbieten. Versuchen Sie, sich mit ihm gütig zu einigen, wann Sie die Berufsfindung durchführen möchten. Nix
Gundaam 14.07.2009 | 15:10
Vielen Dank für die Antworten. Es ist halt so, dass - wenn der Termin der Berufsfindung nicht zu dem Zeitpunkt klappt - eine andere anschließende Maßnahmen (Umschulung) nicht direkt begonnen werden kann sondern deren Aufnahmetermine wieder weit in der Zukunft liegen und ich diese Zeit quasi verliere. Ich arbeite (noch) in der Pflege und habe zig Jahre immer nur Rücksicht auf betriebliche Belange genommen, jedes Jahr Urlaub verschoben etc. etc. ...
KSCam 14.07.2009 | 17:56
Wenn es für Sie eh feststeht, dass Sie demnächst umschulen und was anderes machen wollen, kann Ihnen doch die Meinung des AG ziemlich wurst sein: hören Sie dort auf zu arbeiten.....und wenn die Umschulung medizinisch notwendig ist, weil die bisherige Arbeit zu schwer ist, wird Ihr doc Sie doch im Zweifel au schreiben. So ganz richtig kapiere ich Ihr Problem nicht.
außerdemam 14.07.2009 | 20:22
Schon mit dem Personalrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung, gesprochen?
Gundaam 16.07.2009 | 07:53
@ KSC: Sie haben das Problem tatsächlich nicht kapiert. Einfach krankschreiben lassen und 6 Wochen in eine Maßnahme gehen? Einfach aufhören zu arbeiten (und aufhören Miete zu zahlen, zu essen ...)? An die Experten und alle anderen: vielen Dank für die Antworten. Werde noch mal mit RV-Träger vor Ort sprechen.
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