Hallo anonym,
diese Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Einerseits kommt es - wie von „???“ bereits dargestellt - auf Ihre individuelle persönliche Situation an, welche konkreten berufsfördernden Maßnahmen angezeigt sind. Andererseits stellt sich auch die Frage, in welchem Zusammenhang die Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger erfolgte und nicht schon ein entsprechender Antrag vorliegt. Soweit Sie nicht ohnehin aufgrund des anhängigen Verfahrens schon im persönlichen Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger stehen, empfehle ich Ihnen, sich ggf. nochmals mit diesem in Verbindung zu setzen, um das weitere Verfahren abzuklären.
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