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Berufsförderungswerk

von Umschulung19.11.2022 | 13:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wollte im November ein Praktikum für die Umschulung beginnen. Nun soll ich auf einmal ein sogenanntes „Assessment“ machen, eine zweiwöchige „Berufsfindung und Arbeitserprobung“. Kennt das jemand und weiss, was das ist? Ich habe doch scho alles gut organisiert und kann meine Umschulung beginnen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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30 Antworten

Urmelam 19.11.2022 | 15:27
Da werden im Grunde deine schulischen Fähigkeiten und die Auswirkungen deiner Einschränkungen überprüft. Sprich Tests gemacht. Man will damit überprüfen ob du eine Umschulung auch schaffen kannst. Oft ist es Jahrzehnte her das man das man das letzte mal die Schulbank gedrückt hat und damit auch nicht schlecht seine Schwächen herauszufinden. Ist alles ok, wird deine Umschulung wie geplant ablaufen, ansonsten könnte ein Rehavorbereitungslehrgang angebracht sein.
normalam 19.11.2022 | 16:36
Es ist völlig normal, das zuerst ein Assessment gemacht wird. Dort wird, wie bereits erwähnt, getestet, ob Sie für Ihre Wunschausbildung geeignet sind. Auch die medizinische Seite wird beurteilt. Falls Sie genaueres wissen wollen, fragen Sie am Besten in "Ihrem" BFW nach.
Umschulungam 20.11.2022 | 15:56
Ich habe aber gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) Niveau 7 erreicht. Habe jetzt auf der Internetseite gesehen: das BFW ist ja ne Förderschule u staatlich anerkannte Ersatzschule! Hab nen Masterabschluss und dann in die Schule für Leute mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Na das wollen wir erstmal sehen…
Erklärbäram 20.11.2022 | 16:50
Zitat von Umschulung anzeigenausblenden
Bei einer LTA werden ja wahrscheinlich gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Und daher darf/möchte die DRV schon schauen, ob das mit der durch sie finanzierten LTA klappen kann. Dabei wird nicht ihre Intelligenz infrage gestellt, sondern geschaut, ob die angestrebte Umschulung "leidensgerecht" ist. Aber wenn Sie das partout nicht möchten, zwingt Sie niemand, überhaupt eine LTA zu machen. Sie dürfen statt Umschulung jederzeit den Beruf im Rahmen einer regulären Ausbildung mit Ausbildungsgehalt und in 3 statt 2 Jahren absolvieren. Der "Zeitverlust" durch die Zeit im Berufsförderungswerk ist jedoch geringer (und m. E. nicht mal Verlust von Zeit).
Umschulungam 20.11.2022 | 17:33
Leidensgerechte Bildung? Das ist ja schräg. Ich suche mir immernoch selbst aus, welchen Beruf ich in der Zukunft machen will und nicht die DRV. Wenn ich leide, gehe ich zum Doc und nicht in die Förderschule. Haha. Ich habe mal etwas recherchiert. Das BfW ist tatsächlich für „leistungsberechtigte Behinderte“! (§51 sgb 9) Ich bin kein Lernbehinderter. Und die Berufe, die dort angeboten werden sind ja alles „Ausbildungen nach einer speziellen Ausbildungsregelung für behinderte Menschen im Sinne von § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)“. Da ist ja nicht eine einzige betriebliche Ausbildung dabei. Das sind ja alles Die klassischen Hilsberufe die man mit Hauptschulabschluss machen kann (Guck mal da: https://www.ihk.de/rhein-neckar/ausbildung-weiterbildung/ausbild…
Umschulungam 20.11.2022 | 18:02
„Sofern die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen wegen Art und Schwere einer Beeinträchtigung nicht möglich ist, kann die Maßnahme in einer auf die Bedürfnisse behinderter Menschen besonders ausgerichteten Einrichtung, z.B. in einem Berufsförderungswerk, durchgeführt werden.“ Hab ich gerade im Teilhabebericht des Ministeriums für Arbeit und Soziales gefunden. Behindert. Ich? … dass ich nicht lache xD
Abschlägeam 20.11.2022 | 18:19
Was hat denn die Rentenversicherung überhaupt mit Ihrer Umschulung zu tun?? Sie können doch umschulen, so oft Sie wollen und dafür Praktikas vorher, hinterher, nebenbei wie auch immer, absolvieren, also den Ablauf so organisieren, wie es Ihnen in den Plan passt. Und dann die Kosten der 'Schule', die Ihre Umschulung mit theoretischem Lernstoff füttert, fein pünktlich gemäß dort abgeschlossenem Vertrag bezahlen. Sollten Sie aber im Rahmen einer LTA eine berufliche Rehabilitation und damit Umschulung aus gesundheitlichen Gründen bei der DRV beantragt haben, damit diese die Kosten für diese Umschulung übernimmt, müssen Sie sich dann schon an die Vorgaben und Abläufe halten, die dann im Rahmen dieser beruflichen Reha notwendig sind. Ansprechpartner ist dann Ihr 'Rehafachberater' bei Ihrer zuständigen DRV. Mit dem dürfen Sie dann auch diskutieren, falls Sie meinen, er schätze Sie falsch ein. Es kann also auch ein Assessment VOR einem Praktkum vorgesehen sein, dass klären Sie dann also einfach mal mit Ihrem Rehafachberater. Viel Erfolg und alles Gute!
Umschulungam 20.11.2022 | 18:42
Vielen Dank Abschläge, So war der Ablauf: 1. Normale betriebliche Ausbildung als Umschulung am Wohnort beantragt und genehmigt bekommen. 2. Entsprechend der Mitwirkungspflicht beim staatlichen Bildungsanbieter beworben und angenommen worden.(logisch: war immer „Einzerschüler“ und Klassenbester). 3. Für Monate lief dann bei der DRV garnichts. Führungszeugnis und Ausbildungsvertrag der DRV beigebracht. 4. Pünktlich zwei Tage nachdem ich die DRV Vom Beginn der selbstbeschafften Ausbildung informiert hatte, kam dann der Bescheid, dass ich nun auf einmal GENAU AM GLEICHEN TAG! in das Bfw soll. Da habe ich mich dann mal angefangen zu recherchieren…
DDRam 20.11.2022 | 19:12
In der DDR gab es EIN funktionierendes einheitliches Bildungssystem. Von Wegen: hinterhergeschmissen. In der BRD hingegen haben wir in jedem Bundesland ein anderes disfunktionales Bildungssystem. Keiner weiß Bescheid aber alle machen mit.
DDRam 20.11.2022 | 19:38
Ich habe aber gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) Niveau 7 erreicht. Habe jetzt auf der Internetseite gesehen: das BFW ist ja ne Förderschule u staatlich anerkannte Ersatzschule! Hab nen Masterabschluss und dann in die Schule für Leute mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Na das wollen wir erstmal sehen…
Ehemalige DDR? Da hat man doch seinen Abschluss nachgeschmissen bekommen!
Heute ist wieder ein mächtiger Wind auf der Märchenwiese. Und was Ausbildung, Lehrgänge und Fortbildungen angeht, es endete stets mit einer Prüfung, in der es nicht reichte zu sagen:"Der Sozialismus ist schön". Nach der Wende im Westen wurde es richtig easy, da gab es keine Prüfungen mehr, sondern nur Teilnahmebescheinigungen. Man konnte im Unterricht dösen, manche gingen eher, manche kamen später, null Leistungsprinzip. DAS kann man hinterherschmeißen nennen, total verweichtlichte W*******e!!!
Umschulungam 20.11.2022 | 20:23
Eine Sache ist allerdings klar. In der DDR gab es keine rechtliche Grundlage tertiär Ausgebildete in eine Förderschule für Menschen ohne qualifizierten Sekundarabschluss zu schicken… und übrigens in der BRD auch nicht.
Begriffswirrwarram 21.11.2022 | 07:11
Eine Behinderung kann von allen möglichen Erkrankungen herrühren und hat nichts mit einem Intelligenzniveau zu tun. Auch Sie sind ein leistungsberechtigter Behinderter, sonst bekämen Sie nämlich keine LTA. Ob Sie Ihre Umschulung in einem BFW absolvieren müssen, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Sie sollen jetzt ja nur zum Assessment hin. Es ist gut, dass Sie konkrete Vorstellungen haben. Wenn die DRV aber das finanzieren soll, hat Sie ein Mitspracherecht. Sie kennen doch den Spruch: Wer zahlt, schafft an. In Ihrer Schilderung passt für mich der zeitliche Ablauf nicht ganz. Wurde Ihnen wirklich bereits die konkrete Umschulung bewilligt? Anhand Ihrer anderen Angaben ist das unwahrscheinlich. Ich vermute eher, dass nur der LTA-Bedarf grundsätzlich anerkannt wurde. Und das Assessment wurde dann bewilligt, nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Führungszeugnis) vorgelegt hatten.
Begriffswirrwarram 21.11.2022 | 13:23
"Aber sicher ist eine Intelligenzminderung genau die Behinderung (Lernbehinderung), die in einer Einrichtung für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf führt. Die wird allerdings schulamtsärztlich festgestellt.das ist aber nicht der Fall. Andere Behinderungen hab ich NICHT. Und: ich lasse es mir auch nicht einreden. Von Niemandem." Da haben Sie definitiv Recht. Menschen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf wären in einem BFW auch an der völlig falschen Stelle. Für diesen Personenkreis sind andere Fördereinrichtungen z.B. WfbM's gedacht.
Sheldon Cooperam 21.11.2022 | 13:39
Stephen Hawking war ohne Zweifel behindert… und trotzdem einer der intelligentesten Menschen! LTA bekommt man nur mit körperlichen Einschränkungen. Und das sind nun mal Behinderungen! Behindert heißt noch lange nicht doof!
Umschulungam 21.11.2022 | 14:05
Aber ich habe weder physische noch psychische Einschränkungen und auch sonst keine Behinderung. Bin vollschichtig arbeitsfähig. Auch wenn das BfW eine Einrichtung der Diakonie ist: Niemand kann eine Behinderung herbeibeten.
na dennam 21.11.2022 | 14:23
Dann gibt es ja auch keinen Grund, dass die DRV Ihre Umschulungsmaßnahme unterstützt. Ein formloser Dreizeiler an Ihre zuständige DRV genügt.
Erklärbäram 21.11.2022 | 14:26
Mir scheint, dass Sie die Fragen mit dem Rehafachberater besprechen müssten. Wir können hier nur mutmaßen. Denn gewöhnlicherweise ist eine LTA nur dann indiziert, wenn phys. oder psych. Leistungseinschränkungen vorliegen und Behinderung vorliegt oder Rehabilitand von solcher bedroht ist. Wir wissen nicht, welche Faktoren zur LTA geführt haben bei Ihnen. Aber der Fachberater kann dies mit Ihnen erläutern.
Umschulungam 21.11.2022 | 15:18
Zitat von Erklärbär anzeigenausblenden
Aber ich habe weder physische noch psychische Einschränkungen und auch sonst keine Behinderung. Bin vollschichtig arbeitsfähig. Auch wenn das BfW eine Einrichtung der Diakonie ist: Niemand kann eine Behinderung herbeibeten.
Mir scheint, dass Sie die Fragen mit dem Rehafachberater besprechen müssten. Wir können hier nur mutmaßen. Denn gewöhnlicherweise ist eine LTA nur dann indiziert, wenn phys. oder psych. Leistungseinschränkungen vorliegen und Behinderung vorliegt oder Rehabilitand von solcher bedroht ist. Wir wissen nicht, welche Faktoren zur LTA geführt haben bei Ihnen. Aber der Fachberater kann dies mit Ihnen erläutern.
Sie haben bedingt Recht. Die persönlichen Voraussetzungen können allerdings auch aufgrund einer (abgeschlossenen) AU erfüllt sein. Dazu muss man nicht behindert sein oder physisch oder psychisch beeinträchtigt. Mal ein Beispiel: Der Bäcker kann auch eine Mehlstauballergie haben. Dann ist er aber nicht behindert. SGB 9 ist hier sehr konkret. Nach § 51 sind diese Einrichtungen für „leistungsberechtigte Behinderte“.
Umschulungam 21.11.2022 | 15:20
Aber den Experten fehlen wohl die Worte…
Begriffswirrwarram 21.11.2022 | 15:54
Ob Sie sich als behindert sehen oder nicht, wenn die DRV eine Umschulung finanzieren soll, wird vorher ein Assessment durchgeführt. Es wäre wohl am sinnvollsten, dass Sie Ihren Reha-Fachberater kontaktieren und sich nochmal alles erklären lassen.
Umschulungam 21.11.2022 | 16:08
Das ist statistisch garnicht möglich. Da bräuchten wir ja hunderte Berufsförderungswerke. Zum glück gibt es ja „nur“ 28, alle sind privatwirtschaftlich geführte Förderschulen für leistungsberechtigte Behinderte al „ultima Ratio“-Einrichtungen für Menschen, die so stark beeinträchtigt sind, dass garnichts anderes geht.
Begriffswirrwarram 21.11.2022 | 17:31
"Das ist statistisch garnicht möglich. Da bräuchten wir ja hunderte Berufsförderungswerke. Zum glück gibt es ja „nur“ 28, alle sind privatwirtschaftlich geführte Förderschulen für leistungsberechtigte Behinderte al „ultima Ratio“-Einrichtungen für Menschen, die so stark beeinträchtigt sind, dass garnichts anderes geht." Wenn Sie meinen... Ich wünsche Ihnen, dass die Landung in der Realität nicht zu hart wird.
Erklärbäram 21.11.2022 | 18:01
Zitat von Umschulung anzeigenausblenden
Mir scheint, dass Sie die Fragen mit dem Rehafachberater besprechen müssten. Wir können hier nur mutmaßen. Denn gewöhnlicherweise ist eine LTA nur dann indiziert, wenn phys. oder psych. Leistungseinschränkungen vorliegen und Behinderung vorliegt oder Rehabilitand von solcher bedroht ist. Wir wissen nicht, welche Faktoren zur LTA geführt haben bei Ihnen. Aber der Fachberater kann dies mit Ihnen erläutern.
Sie haben bedingt Recht. Die persönlichen Voraussetzungen können allerdings auch aufgrund einer (abgeschlossenen) AU erfüllt sein. Dazu muss man nicht behindert sein oder physisch oder psychisch beeinträchtigt. Mal ein Beispiel: Der Bäcker kann auch eine Mehlstauballergie haben. Dann ist er aber nicht behindert. SGB 9 ist hier sehr konkret. Nach § 51 sind diese Einrichtungen für „leistungsberechtigte Behinderte“.
Bei einer Allergie läge trotzdem eine physische Leistungseinschränkung vor. Aber ich mag jetzt nicht mehr diskutieren. P. S. "Einserschüler" schreibt man mit "s" ...war ich zwar nicht, weiß ich aber dennoch... ;-)
Alter Bekannteram 21.11.2022 | 18:23
Zitat von Umschulung anzeigenausblenden
Aber sicher ist eine Intelligenzminderung genau die Behinderung (Lernbehinderung), die in einer Einrichtung für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf führt. Die wird allerdings schulamtsärztlich festgestellt.das ist aber nicht der Fall. Andere Behinderungen hab ich NICHT. Und: ich lasse es mir auch nicht einreden. Von Niemandem.
Na, Herr @Rehabilitant alias @ will es wissen, wieder einmal eine Debatte gestartet, die-wie immer - mit einem Shitstorm endet? Erst habe ich Sie gar nicht erkannt, aber Worte wie"schulamtsärztlich"oder das Gebaren eines Rumpelstilzchens(ich bin nicht behindert, ich bin nicht behindert) hat Sie verraten. Manchmal ist blöd, gelle?!
Emilam 21.11.2022 | 19:35
Zitat von Alter Bekannter anzeigenausblenden
Ja, der ist fast schon ein bunter Hund hier. Das war doch der mit der angeblich von der DRV gefälschten Bescheinigung und wer legt fest, dass man ein WfbM-Fall ist? Ich hatte seinerzeit versucht, ihm zu antworten und dafür nach Hintergrundinfos gefragt. Seine Antwort war, dass er hier nicht ist um Fragen zu beantworten. Ein bedauernswerter Mensch.
Alter Bekannteram 21.11.2022 | 19:14
Aber sicher ist eine Intelligenzminderung genau die Behinderung (Lernbehinderung), die in einer Einrichtung für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf führt. Die wird allerdings schulamtsärztlich festgestellt.das ist aber nicht der Fall. Andere Behinderungen hab ich NICHT. Und: ich lasse es mir auch nicht einreden. Von Niemandem.
Na, Herr @Rehabilitant alias @ will es wissen, wieder einmal eine Debatte gestartet, die-wie immer - mit einem Shitstorm endet? Erst habe ich Sie gar nicht erkannt, aber Worte wie"schulamtsärztlich"oder das Gebaren eines Rumpelstilzchens(ich bin nicht behindert, ich bin nicht behindert) hat Sie verraten. Manchmal ist blöd, gelle?!
Ja wer bist Du denn? Guck Dir mal Deine Orthographie und Punktierung an und dann geh in die Ecke und weine darüber.
Erstens haben wir zusammen noch keine Schweine gehütet, zweitens scheint es mit Ihrer Rechtschreibung nicht weit her zu sein, wenn Sie richtig geschriebenes als falsch deklarieren und drittens TREFFER UND VERSENKT! Sie sind genau der, für den ich Sie gehalten habe!Werden es wieder 4 Seiten mit Ihrem Unsinn? Kommt Leute, den kennt Ihr...
Umschulungam 21.11.2022 | 20:30
Zitat von Emil anzeigenausblenden
Kommt Leute, den kennt Ihr...
Ja, der ist fast schon ein bunter Hund hier. Das war doch der mit der angeblich von der DRV gefälschten Bescheinigung und wer legt fest, dass man ein WfbM-Fall ist? Ich hatte seinerzeit versucht, ihm zu antworten und dafür nach Hintergrundinfos gefragt. Seine Antwort war, dass er hier nicht ist um Fragen zu beantworten. Ein bedauernswerter Mensch.
Noch so ein Spezi. Oder bist Du immer der selbe? xD
Oh Mannam 22.11.2022 | 06:12
Zitat von Emil anzeigenausblenden
Kommt Leute, den kennt Ihr...
Ja, der ist fast schon ein bunter Hund hier. Das war doch der mit der angeblich von der DRV gefälschten Bescheinigung und wer legt fest, dass man ein WfbM-Fall ist? Ich hatte seinerzeit versucht, ihm zu antworten und dafür nach Hintergrundinfos gefragt. Seine Antwort war, dass er hier nicht ist um Fragen zu beantworten. Ein bedauernswerter Mensch.
Lohnt die Antworten nicht. Der Typ ist psychisch schwer krank. Einfach links liegen lassen. Ignorieren ist die beste Lösung derartigen Typen den Stecker zu ziehen.
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