Ohne Einsicht in die Unterlagen lässt sich der Sachverhalt schwer prüfen. Im Zweifelsfalle rate ich zu einem Besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Hinsichtlich der Hoffnung auf mehr Punkte sollte man jedoch zurückhaltend sein. Bei Bewertung dieser Zeit als Fachschulzeit kann es zu anschließenden Einbußen bei der Bewertung der Zeiten der Berufsausbildung kommen. Außerdem sind Zeiten der Arbeitsunfähigkeit/ des Übergangsgeldbezuges auf 80% des Gesamtleistungswertes begrenzt, während bei Fachschulzeiten eine Begrenzung auf 75 % erfolgt. Die Ausschlussregelungen betreffen nur die Anrechnungszeiten ab 1992, bzw. bis 1984 die mit Pflichtbeitragszeiten zusammentreffen.