Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufsförderungswerk/Umschulung

von Jo29.12.2016 | 09:47
1121 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Im Rentenverlauf steht zu der Maßnahme von 1987-1989 krank. Laut Berufsförderungswerk bedeutet der Abschluss einen vollwertigen, anerkannten Facharbeiterabschluss der am Ende mit einer Kammerprüfung vor der IHK abgeschlossen worden ist. Müsste dieser Zeitraum nicht als Ausbildungszeit gekennzeichnet sein und zusätzliche Punkte erreichen? Besten Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ohne Einsicht in die Unterlagen lässt sich der Sachverhalt schwer prüfen. Im Zweifelsfalle rate ich zu einem Besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Hinsichtlich der Hoffnung auf mehr Punkte sollte man jedoch zurückhaltend sein. Bei Bewertung dieser Zeit als Fachschulzeit kann es zu anschließenden Einbußen bei der Bewertung der Zeiten der Berufsausbildung kommen. Außerdem sind Zeiten der Arbeitsunfähigkeit/ des Übergangsgeldbezuges auf 80% des Gesamtleistungswertes begrenzt, während bei Fachschulzeiten eine Begrenzung auf 75 % erfolgt. Die Ausschlussregelungen betreffen nur die Anrechnungszeiten ab 1992, bzw. bis 1984 die mit Pflichtbeitragszeiten zusammentreffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Tante Charlieam 29.12.2016 | 12:45
Ja, die Zeit könnte eine Anrechnungszeit wegen Schulausbildung sein. Aber um dies prüfen zu können, müssen Sie der Rentenversicherung dies mitteilen. Denn Schulen melden nicht automatisch die Ausbildungszeiten an die Rentenversicherung. Ich verweise aber gleich mal auf den Ausschluss von Anrechnungszeiten neben Sozialleistungsbezug. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgb… Evtl. wurde dies bei Ihnen bereits geprüft und Sie haben den entpsrechenden Zusatz in einem früheren Feststellungsbescheid übersehen. Einfach beim zuständigen Rentenversicherer nachfragen. Kostet nix und dauert nicht lange.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026