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Experten-Antwort

Berufsjahre

von Uta28.03.2019 | 17:48
230 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Ich erhalte seid 6 Jahren eine volle, unbefristete EWR Rente. Ich war bis dahin ohne Unterbrechung 34,5 Jahre in Vollzeit beschäftigt. Seid Beginn der EWR Rente habe ich einen kleinen Minijob (150€ im Monat) und ich bin mit dem Minijob vom Arbeitgeber bei die DRV Berlin gemeldet. Ich werde dieses Jahr 61 Jahre alt und bin 50% schwerbehindert. Da ich ja die 35 Berufsjahre bis zu meiner Rente nicht ganz erfüllt hatte, möchte ich Sie fragen, ob mein Minijob (ohne Sozialabgaben) zu meinen Berufsjahren dazu gezählt wird? Ich könnte ja dann in eine Schwerbehindertenrente gehen. Danke im vorraus für die Antwort. Uta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uta,

der User "DRV" hat Ihnen ja bereits geantwortet. Auch wir empfehlen Ihnen: fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft an, dann haben Sie Gewissheit.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 28.03.2019 | 18:09
Der Bezug der Erwerbsminderungsrente zählt auch zur 35jährigen Wartezeit. Somit sollte die erforderliche Wartezeit für eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen erfüllt sein. Sie können eine Proberentenberechnung anfordern oder sich den Sachverhalt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung bestätigen lassen!
Utaam 28.03.2019 | 18:16
Hallo DRV, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und das werde ich auch anfragen, was Sie mir raten. Schönen Abend für Sie wünscht Ihnen Uta
Deutsche Rentenversicherung
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