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Experten-Antwort

Berufsschutz

von Martin26.08.2019 | 12:53
225 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe zuletzt 20 Jahre als Ingenieur gearbeitet. Aufgrund einer Erkrankung wurde jetzt während einer Reha festgestellt, dass ich meinen Beruf nur noch unter 3 Stunden täglich ausüben kann, aber leichte geistige Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch über 6 Stunden täglich. Ich bin nach dem 02.01.1961 geboren, besteht trotzdem für mich irgend eine Form von Berufsschutz? Oder muss mich die DRV auf Helfertätigkeiten verweisen, falls ich eine EM-Rente beantragen würde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

wenn Sie gesundheitlich noch in der Lage sind, in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag tätig zu sein, sind Sie nicht erwerbsunfähig. Ein Rentenanspruch kommt erst in Frage, wenn die Erwerbsfähigkeit auf unter 6 Stunden abgesunken ist - dann entweder eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder (bei fehlendem Teilzeitarbeitsplatz bzw. verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt) eine volle EM-Rente.

Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich für weniger als 6 Stunden erwerbsfähig halten und ggf. weitere ärztliche Unterlagen einreichen. Die Beurteilung der Rehaklinik im Reha-Entlassungsbericht geht dann als ein Befund, aber nicht als einziger Befund in die Beurteilung mit ein.

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3 Antworten

DRVam 26.08.2019 | 13:03
In Ihrem Fall besteht bei der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit keinerlei Berufsschutz. Sie sind nur dann voll erwerbsgemindert, wenn Sie aus medizinischer Sicht, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden arbeiten können.
Gustlikam 26.08.2019 | 13:17
Jede nur denkbare und auf dem Arbeitsmarkt vorhandene Tätigkeit die Sie gesundheitlich ausführen können, ist zumutbar. Das beinhaltet auch einfachste und mindestbezahlte Tätigkeiten. Erst wenn das Leistungsvermögen generell auf unter 6 Stunden sinkt, ergibt sich teilweise EM, liegt es sogar unter 3 Stunden eine volle EM.
Dieteram 26.08.2019 | 14:04
Hallo, leider nein. Der Berufschutz fällt aufgrund Deines Jahrgangs weg. Versuche das Deine Krankenakte lückenlos und aktuell ist. Somit stehen die Chancen auf eine teilweise EMR bzw. volle EMR aus medizinischen Gründen viel besser. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
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