Hallo Martin,
wenn Sie gesundheitlich noch in der Lage sind, in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag tätig zu sein, sind Sie nicht erwerbsunfähig. Ein Rentenanspruch kommt erst in Frage, wenn die Erwerbsfähigkeit auf unter 6 Stunden abgesunken ist - dann entweder eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder (bei fehlendem Teilzeitarbeitsplatz bzw. verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt) eine volle EM-Rente.
Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich für weniger als 6 Stunden erwerbsfähig halten und ggf. weitere ärztliche Unterlagen einreichen. Die Beurteilung der Rehaklinik im Reha-Entlassungsbericht geht dann als ein Befund, aber nicht als einziger Befund in die Beurteilung mit ein.