Hallo Wolfi,
in dem von W*lfgang genannten Link erhalten Sie die gewünschten grundsätzlichen Informationen. Ob in der von Ihnen genannten Konstellation der sogenannte Berufssschutz anzuwenden ist, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Da Sie vor 1961 geboren sind, wird dies auf jeden Fall geprüft werden. In wie es zu einem Rentenanspruch kommt müssen Sie abwarten. Die Entscheidung wird nach der Begutachtung getroffen.