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Experten-Antwort

Berufsständische Versorgungsrente - Anrechnung auf Witwenrente

von Was bleibt?20.07.2018 | 19:00
1852 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich erhalte eine große Witwenrente nach altem Recht und gehe demnächst selbst in Rente. Nun habe ich die Auskunft erhalten, dass dann meine Altersrente vom Versorgungswerk ebenso wie die Betriebsrente nicht als Einkommen auf meine Witwenrente angerechnet wird. Stimmt das so?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente vom Versorgungswerk wird angerechnet.

Die Betriebsrente wird nicht angerechnet.

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4 Antworten

W*lfgangam 20.07.2018 | 20:43
Hallo Was bleibt?, Ihre Betriebsrente bleibt außen vor. Die Altersrente Ihres Versorgungswerks ist als Einkommen bei der Witwenrente - oberhalb der Freigrenze von 845 EUR (West) - zu 40 % auf die Witwenrente anzurechnen/nach Vorabzug von rd. 30 %, um den 'Netto-Betrag' der Versorgungsrente am Freibetrag zu messen. Gruß w. PS: wer hat Ihnen nur diese Auskünfte zur Versorgungsrente gegeben?
Fastrentneram 21.07.2018 | 08:44
Hallo Was bleibt?, Ihre Betriebsrente bleibt außen vor. Die Altersrente Ihres Versorgungswerks ist als Einkommen bei der Witwenrente - oberhalb der Freigrenze von 845 EUR (West) - zu 40 % auf die Witwenrente anzurechnen/nach Vorabzug von rd. 30 %, um den 'Netto-Betrag' der Versorgungsrente am Freibetrag zu messen. Gruß w. PS: wer hat Ihnen nur diese Auskünfte zur Versorgungsrente gegeben?
Und nach welcher Vorschrift bleibt die Betriebsrente außen vor? Es ist doch wohl eine eigene Betriebsrente und keine nach dem verstorbenen Mann, oder?
Genau und bei altem Hinterbliebenenrecht wird auch die eigene Betriebsrenten des Hinterbliebenen nicht angerechnet. So etwas sollte man aber wissen, nicht wahr Jonny?
Anonym!am 22.07.2018 | 02:50
Jonny, in das Gesetz werden Sachverhalte geschrieben die in Frage kommen und nicht was in Frage kommt. Wie eigene Rente vom Versorgungswerk wird angerechnet, aber die Betriebsrente beim alten Hinterbliebenrecht nicht. Für Sie als Beweis Jonny. Sie gegen in der Suchmaschine Ihres Vertrauens "R660 Rentenversicherung" ein. Dort finden Sie dann ein Formular, wo abgefragt wird, was angerechnet wird.
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