Die Altersrente vom Versorgungswerk wird angerechnet.
Die Betriebsrente wird nicht angerechnet.
Hallo Was bleibt?,
Ihre Betriebsrente bleibt außen vor. Die Altersrente Ihres Versorgungswerks ist als Einkommen bei der Witwenrente - oberhalb der Freigrenze von 845 EUR (West) - zu 40 % auf die Witwenrente anzurechnen/nach Vorabzug von rd. 30 %, um den 'Netto-Betrag' der Versorgungsrente am Freibetrag zu messen.
Gruß
w.
PS: wer hat Ihnen nur diese Auskünfte zur Versorgungsrente gegeben?
Und nach welcher Vorschrift bleibt die Betriebsrente außen vor? Es ist doch wohl eine eigene Betriebsrente und keine nach dem verstorbenen Mann, oder?
Genau und bei altem Hinterbliebenenrecht wird auch die eigene Betriebsrenten des Hinterbliebenen nicht angerechnet. So etwas sollte man aber wissen, nicht wahr Jonny?Hallo Was bleibt?, Ihre Betriebsrente bleibt außen vor. Die Altersrente Ihres Versorgungswerks ist als Einkommen bei der Witwenrente - oberhalb der Freigrenze von 845 EUR (West) - zu 40 % auf die Witwenrente anzurechnen/nach Vorabzug von rd. 30 %, um den 'Netto-Betrag' der Versorgungsrente am Freibetrag zu messen. Gruß w. PS: wer hat Ihnen nur diese Auskünfte zur Versorgungsrente gegeben?Und nach welcher Vorschrift bleibt die Betriebsrente außen vor? Es ist doch wohl eine eigene Betriebsrente und keine nach dem verstorbenen Mann, oder?
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