Auch Versicherte , welche nur teilweise erwerbsgemindert sind haben unter Umständen einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie arbeitslos sind, da dann von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen ist.
Berufsunfähig sind die Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im bisherigen Beruf oder einer anderen zumutbaren Tätigkeit auf weniger als sechs Stunden von vergleichbaren Gesunden gesunken ist.
Seit dem 01.01.2001 können keine neuen Ansprüche auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr entstehen.
Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind können aber eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie berufsunfähig sind.