Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDa Sie 1953 geboren sind, kann es sein, dass Sie Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, weil Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen 3 und 6 Stunden beträgt, oder aber, eventuell, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dies können Sie aber aus ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.
Es kann aber auch sein, dass aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Beruf noch täglich 3 Stunden ausüben, aufgrund der konkreten Betrachtungsweise es nicht zu einer vollen Erwerbsminderungsrente kommt. Für den Fall, dass Sie arbeitslos würden, würde die konkrete Arbeitsmarktlage in Ihrem Bundesland geprüft werden.
Nur für den Fall, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr für mehr als 3 Stunden erwerbstätig sein können, werden sie auf jeden Fall die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Da dies aber immer eine Frage der Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger ist, kann Ihnen an dieser Stelle zu den Chancen, ob Sie die Rente als volle Erwerbsminderungsrente erhalten werden, keine näheren Angaben gemacht werden.
Es verbleibt bei unserer Aussage vom 05.02.2009. Die Aussage, dass es eine volle Erwerbsminderungsrente gibt, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist falsch.
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