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Berufsunfähigkeitsrente?

von Minni05.02.2009 | 10:30
1619 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebe Experten ich brauch mal wieder klare Worte. Berufsunfähigkeitsrente gibt es ja nicht mehr. Aber ich lese immer wieder so etwas darüber, daß es für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind, die volle Erwersminderungsrente gibt, wenn sie in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Ich erhalte eine teilweise Erwerbminderungsrente und arbeite noch 15 Stunden in einem Beruf, den ich lt. mehreren Gutachten schon längst nicht mehr ausüben kann. Z.Zt. wird mein Antrag auf volle Erw.m.Rente bearbeitet. Seh ich das richtig, daß meine Chancen gut sind, diese bewilligt zu bekommen? Könnte ich frühere Gutachten als Argument einsetzen? mit freundlichem Gruß Minni

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.02.2009 | 16:14

Da Sie 1953 geboren sind, kann es sein, dass Sie Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, weil Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen 3 und 6 Stunden beträgt, oder aber, eventuell, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dies können Sie aber aus ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.

Es kann aber auch sein, dass aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Beruf noch täglich 3 Stunden ausüben, aufgrund der konkreten Betrachtungsweise es nicht zu einer vollen Erwerbsminderungsrente kommt. Für den Fall, dass Sie arbeitslos würden, würde die konkrete Arbeitsmarktlage in Ihrem Bundesland geprüft werden.

Nur für den Fall, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr für mehr als 3 Stunden erwerbstätig sein können, werden sie auf jeden Fall die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Da dies aber immer eine Frage der Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger ist, kann Ihnen an dieser Stelle zu den Chancen, ob Sie die Rente als volle Erwerbsminderungsrente erhalten werden, keine näheren Angaben gemacht werden.

Moderatoren-Antwortam 06.02.2009 | 09:47

Es verbleibt bei unserer Aussage vom 05.02.2009. Die Aussage, dass es eine volle Erwerbsminderungsrente gibt, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist falsch.

7 Antworten

Minniam 05.02.2009 | 10:37
Nachtrag : ich bin 1953 geboren
Ajaxam 05.02.2009 | 14:34
Liebe Minni, bei teilweiser EM-Rente bei Berufsunfähigkeit wird die volle (sog.) arbeitsmarktbedingte EM-Rente gezahlt, wenn keine Arbeitsstelle zur Verfügung steht. Ansonsten: Hier ist jetzt! Es zählt der heutige Gesundheitszustand.
Minniam 05.02.2009 | 15:35
liebe Ajax heißt das: würde ich arbeitslos und hätte ein Attest, daß ich nicht mehr als Krankenschwester arbeiten kann , könnte ich die volle Erwerbsminderungsrente erhalten? mfG Minni
Minniam 05.02.2009 | 15:39
Entschuldigung : "Ajax" natürlich nicht "Alex"
Rosannaam 05.02.2009 | 17:06
Hallo Minni, "Aber ich lese immer wieder so etwas darüber, daß es für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind, die volle Erwersminderungsrente gibt, wenn sie in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können." Es wird hier leider wieder alles in einen Topf geschmissen. ;-)) Eine volle EM-Rente hat nichts mit den von Ihnen erwähnten VOR 1961 (genau genommen vor dem 02.01.1961) geborenen Versicherten zu tun, sondern richtet sich in erster Linie nach dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Liegt hier das LV bei unter 3 Stunden, steht eine volle EM-Rente zu. Ist eine Besserung unwahrscheinlich, eine Dauerrente, ist eine Besserung NICHT unwahrscheinlich, eine Zeitrente; bei einem LV von 3 - 6 Stunden > volle EM-Rente als sog. Arbeitsmarktrente, wenn KEINE Beschäftigung ausgeübt wird; wird eine Beschäftigung ausgeübt, gibt´s nur die Teilrente; bei einem LV von mehr als 6 Stunden > KEINE volle EM-Rente. Nur haben die vor dem 02.01.1961 Geborenen Berufsschutz; d.h. sie können eine teilweise EM-Rente wegen BERUFSUNFÄHIGKEIT erhalten. Ab 02.01.1961 Geborene haben diesen Berufsschutz nicht mehr und müssen sich - ob Facharbeiter oder nicht - IMMER auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen. Soviel dazu..... Ob Sie die Chance haben, eine volle EM-Rente (evtl. auch die sog. "Arbeitsmarktrente ") zu erhalten, kann hier im Forum niemand beurteilen. Es wird Ihnen deshalb nichts anderes übrig bleiben, als die Entscheidung der DRV über Ihren Umwandlungsantrag abzuwarten. MfG Rosanna.
Axajam 05.02.2009 | 16:45
Nein liebe Minni, so einfach ist das nicht. Es muss teilw. EM-Rente gewährt sein; der Jahrgang muss passen und der Arbeitsmarkt verschlossen sein. Ein Attest alleine genügt nicht.
KSCam 05.02.2009 | 17:09
Sie müssen wohl einfach abwarten, wie über den derzeitigen Antrag entschieden wird. Der "Fall" beinhaltet soviele Unwägbarkeiten, dass eine Aussage im Forum nicht möglich ist. Und Raten und Spekulationen bringen Sie nicht weiter. Es kommt darauf an, wie die Ärzte heute Ihre Gesundheit und die Arbeit, die Sie noch machen einschätzen.....
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