Hallo Michael,
nein, dies ist leider nicht möglich. Zwar gibt es prinzipiell die Möglichkeit der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung für vorzeitig in Anspruch genommene Renten wegen Alters - für Abschläge aus einer Rente wegen Erwerbsminderung ist ein solcher Ausgleich aber vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.