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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente + Pflegegeld f. Fam.-Angehörigen

von Andreas Kaiser07.07.2012 | 15:52
3467 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau, geb. 18.8.1960, aufgrund Krankheit beschäftigungslos, erhält Pflegegeld für die Pflege unserer behinderten Tochter. Was ist in diesem Fall die Vorraussetzung für die Rente wg. voller Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die bisher gegebenen Antworten können auch von unserer Seite bestätigt werden. Um keine Zeit zu verlieren, sollte Ihre Frau möglichst zeitnah den Erwerbsminderungsrentenantrag stellen, da der Rentenbeginn unter anderem vom Datum der Rentenantragstellung abhängig ist. Nach Vorliegen des Antrags werden dann neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (die nach Ihren Angaben über die langjährige Beitragszahlung der Pflegekasse erfüllt sein dürften) die medizinischen Voraussetzungen geprüft, sprich ob volle oder teilweise Erwerbsminderung (ggf. auch wg. Berufsunfähigkeit) vorliegt oder nicht. Die Pflegetätigkeit kann Ihre Frau in beliebigem Umfang fortsetzen, ohne dass dies Einfluss auf den Rentenanspruch oder die Höhe der Erwerbsminderungsrente hat, da es sich um eine so genannte "nicht erwerbsmäßige" Pflegetätigkeit (also von Privatperson nicht berufsmäßig als Pflegedienst) handelt.

Die aufgrund der Pflege von der Pflegekasse gezahlten Pflichtbeiträge erhöhen die jeweils nachfolgende Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Wessiam 07.07.2012 | 16:07
Hat Ihre Frau beantragt, dass die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für Ihre Frau zahlt? Macht sie m.W. nicht automatisch.
Claire Grubeam 07.07.2012 | 19:58
Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie 1. voll erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Wenn Ihre Frau durch die Pflegetätigkeit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, könnten die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Andreas Kaiseram 08.07.2012 | 14:41
Danke für Eure Beiträge. Die Pflegeversicherung zahlt schon seit Jahren die Rentenversicher-ungsbeiträge für meine Frau. Daher ist die Sachlage klar. 2 Fragen hätte ich noch: wie lange darf die tägliche Pflegezeit sein bei voller Erwerbsminderung?
Deutsche Rentenversicherung
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