Hallo Dirk Funke,
wenden Sie sich bitte an den österreichischen Rentenversicherungsträger, der den Antrag abgelehnt hat. Prüfen Sie dabei, ob Sie gegen die Entschedung Rechtsmittel einlegen wollen. Wenn Sie nach deutschem Recht einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben bedeutet dies nicht, dass sie dann auch direkt aus Österreich eine Berufsunfähigkeitspension erhalten werden. Die Feststellungen über medizinische Voraussetzungen nach deutschem Recht sind lediglich ein Indiz, die bei der Beurteilung durch den österreichischen Rentenversicherungsträger in die Entscheidung miteinfließen können. Die einzelnen EU-Staaten haben ihr eigenes RV-System, dessen Recht vorrangig anzuwenden ist.