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Experten-Antwort

beschäftigt in OST und WEST

von Doppelarbeiter26.02.2019 | 12:21
180 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 1995 bis 1999 in Berlin-Ost und gleichzeitig auch noch in Berlin-West gearbeitet. Im Versicherungsverlauf zu meinem Rentenbescheid vom Januar 2019 sind die Entgelte aus dem Verdienst im Westen zutreffend aufgeführt. Auch für den Osten sind die Beträge aus zutreffend und mit den Faktoren auf Westniveau hochgewertet. So z.B. für 1995 Entgelt West = 14.406,00 DM, Betrag Ost = 64.658,00 DM * 1,2317 = 79.639,26 DM, zusammen also 94.045,26 DM. Für 1996 sind das zusammen 119.800,00 DM, für 1997 zusammen 113.916,77 und für 1999 ergeben 105.622,00 DM Unter Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte wird allgemein etwas zur Berechnung von Entgeltpunkten aus Beitragszeiten und Entgeltpunkte (Ost) gesagt. Werden die Entgeltpunkte direkt im Vergleich zum Durchschnittsentgelt ermittelt oder eventuell noch auf Maximalwerte begrenzt? Das kann man dem Bescheid leider nicht entnehmen.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.02.2019 | 13:11

Hallo Doppelarbeiter,

In den Fällen, in denen eine Beschäftigung im bisherigen Bundesgebiet und die andere Beschäftigung im Beitrittsgebiet ausgeübt wird, ist zu beachten, dass das Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen im jeweiligen Rechtskreis zugrunde gelegt werden darf und, sofern sich hierdurch insgesamt ein Betrag oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (West) ergibt, folgende Verhältnisrechnung vorzunehmen ist:

Arbeitsentgelt/West =

anteilige Beitragsbemessungsgrenze West mal

Arbeitsentgelt/West (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze West)

geteilt durch

Arbeitsentgelt/West (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze West) plus

Arbeitsentgelt/Ost (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze Ost)

ergibt

beitragspflichtiges Arbeitsentgelt/West

Arbeitsentgelt/Ost =

anteilige Beitragsbemessungsgrenze West mal

Arbeitsentgelt/Ost (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze Ost)

geteilt durch

Arbeitsentgelt/West (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze West) plus

Arbeitsentgelt/Ost (bis maximal Beitragsbemessungsgrenze Ost)

ergibt

beitragspflichtiges Arbeitsentgelt/Ost

Siehe Rechtliche Arbeitsanweisung zu § 22 SGB IV, Beispiel 2

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_22R3.3

Experten-Antwortam 26.02.2019 | 13:27

Hallo Doppelarbeiter,

fordern sie sich vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit ergänzenden Anlagen an.

8 Antworten

senf-dazuam 26.02.2019 | 12:54
Aus den Entgelten Ost werden (durch Division durch das Durchschnittsentgelt) Entgeltpunkte Ost. Aus den Entgelten West werden analog Entgeltpunkte. Entgeltpunkte werden letztlich mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, Entgeltpunkte Ost mit dem aktuelen Rentenwert Ost. Diese Beträge werden dann zur Monatsrente aufsummiert. Einerseits wird pro Jahr zusammengerechnet und ggf. auf die BBG begrezt. Andererseits wird alles fein säuberlich nach Ost und West getrennt und mit dem passenden aktuellen Rentenwert am Schluss verrechnet.
Doppelarbeiteram 26.02.2019 | 15:05
Ich habe doch schon einen Rentenbescheid, mit dem die Rente rückwirkend ab Januar 2018 neu berechnet wurde. Und jetzt nochmals eine Rentenauskunft anfordern?
senf-dazuam 26.02.2019 | 15:48
OK, seit einiger Zeit werden die Rentenbescheide in "gekürzter" Form erstellt. Sie können die Details einsehen, wenn Sie sich die Herleitung zu Ihrem Rentenbescheid anfordern. Die war früher immer dabei, das konnten dann aber dickere Papierstapel werden, die Otto Normalbürger eher irritiert haben.
senf-dazuam 26.02.2019 | 15:59
Nachtrag: wenn Ihr Einkommen höher war als die folgenden Werte, dann wurde auf die sogenannte BBG begrenzt. Jahr West Ost (noch nicht hochgewertet) 1995 93.600 76.800 1996 96.000 81.600 1997 98.400 85.200 1998 100.800 84.000 1999 102.000 86.400 siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze Wie Sie sehen, haben Sie die BBG in diesem Zeitraum angekratzt oder auch überschritten. Daher wurde das Entgelt anteilig so gekürzt, dass in Summe Beiträge in Höhe der BBG gezahlt wurde. Für das Entgelt darüber wurden keine Rentenbeiträge gezahlt.
Doppelarbeiteram 26.02.2019 | 17:47
Zitat von senf-dazu anzeigen
... Und wo sieht man das? Kommt das bei mir zum Zuge?
Nachtrag: wenn Ihr Einkommen höher war als die folgenden Werte, dann wurde auf die sogenannte BBG begrenzt. Jahr West Ost (noch nicht hochgewertet) 1995 93.600 76.800 1996 96.000 81.600 1997 98.400 85.200 1998 100.800 84.000 1999 102.000 86.400 siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze Wie Sie sehen, haben Sie die BBG in diesem Zeitraum angekratzt oder auch überschritten. Daher wurde das Entgelt anteilig so gekürzt, dass in Summe Beiträge in Höhe der BBG gezahlt wurde. Für das Entgelt darüber wurden keine Rentenbeiträge gezahlt.
Das ist aber komisch. Im Versicherungsverlauf steht nichrs von einer Begrenzung. Und das erfährt man erst, wenn man sich die nicht übersandten Unterlagen noch anfordert? Habe ich dann eventuell zu viele Beiträge gezahlt und kann die noch zurückfordern?
W*lfgangam 26.02.2019 | 19:09
Zitat von Doppelarbeiter anzeigen
Hallo Doppelarbeiter, bereits im Versicherungsverlauf werden sowohl die jeweils vollen _gemeldeten_ Entgelte UND auch die _dann_ ggf. vorzunehmenden begrenzten aufgelistet. Wenn keine Begrenzung vermerkt ist, sind die jeweiligen Ost/West-Entgelte auch in vollen Umfang in Entgeltpunkten (EP/EWP-OST) berücksichtigt – und Sie haben nicht 1 Cent RV-Beitrag zu viel gezahlt. Ihre Ausgangsfrage: "Werden die Entgeltpunkte direkt im Vergleich zum Durchschnittsentgelt ermittelt oder eventuell noch auf Maximalwerte begrenzt? Das kann man dem Bescheid leider nicht entnehmen." lässt sich daher einfach beantworten: Ja, man kann es dem Bescheid entnehmen. Da keine Begrenzung erfolgte = Maximalwerte nicht überschritten. Dafür benötigt man nicht zusätzlich die (nicht mehr beigefügten) Berechnungsanlagen zu den EP, der Versicherungsverlauf klärt das bereits ausreichen. Sie können das mit Ihren SV-Meldungen noch mal abgleichen, wenn identisch/wie Sie oben bereits erwähnten, dann passt das auch. Warum man allerdings fast eine Seite im Rentenbescheid damit 'verschwendet', WIE genau EP ermittelt werden/den wissen wollenden Versicherten zunächst 'neugierig' macht, und dann einfach nichts mehr dazu sagt?! Nicht mal einen Hinweis, dass man dann ergänzende Information auf Nachfrage erhalten kann!!! ... Tja, Sie müssen nicht alles wissen ...die viel viel wichtigere Info ist doch auf der letzten Seite, dass Sie mit der nächsten Anpassungsmitteilung an einem neuen DRV-Knibbelspiel mit 100 % Gewinnchance teilnehmen dürfen: Ihr neuer Rentenausweis, lassen Sie sich überraschen ;-) Gruß w.
Doppelarbeiteram 26.02.2019 | 21:09
Zitat von W*lfgang anzeigen
W*lfgang schrieb

Hallo Doppelarbeiter,

bereits im Versicherungsverlauf werden sowohl die jeweils vollen _gemeldeten_ Entgelte UND auch die _dann_ ggf. vorzunehmenden begrenzten aufgelistet. Wenn keine Begrenzung vermerkt ist, sind die jeweiligen Ost/West-Entgelte auch in vollen Umfang in Entgeltpunkten (EP/EWP-OST) berücksichtigt – und Sie haben nicht 1 Cent RV-Beitrag zu viel gezahlt.

Ihre Ausgangsfrage:

"Werden die Entgeltpunkte direkt im Vergleich zum Durchschnittsentgelt ermittelt oder eventuell noch auf Maximalwerte begrenzt? Das kann man dem Bescheid leider nicht entnehmen."

lässt sich daher einfach beantworten: Ja, man kann es dem Bescheid entnehmen. Da keine Begrenzung erfolgte = Maximalwerte nicht überschritten.

Dafür benötigt man nicht zusätzlich die (nicht mehr beigefügten) Berechnungsanlagen zu den EP, der Versicherungsverlauf klärt das bereits ausreichen. Sie können das mit Ihren SV-Meldungen noch mal abgleichen, wenn identisch/wie Sie oben bereits erwähnten, dann passt das auch.

Warum man allerdings fast eine Seite im Rentenbescheid damit 'verschwendet', WIE genau EP ermittelt werden/den wissen wollenden Versicherten zunächst 'neugierig' macht, und dann einfach nichts mehr dazu sagt?! Nicht mal einen Hinweis, dass man dann ergänzende Information auf Nachfrage erhalten kann!!! ...

Tja, Sie müssen nicht alles wissen ...die viel viel wichtigere Info ist doch auf der letzten Seite, dass Sie mit der nächsten Anpassungsmitteilung an einem neuen DRV-Knibbelspiel mit 100 % Gewinnchance teilnehmen dürfen: Ihr neuer Rentenausweis, lassen Sie sich überraschen ;-)

Gruß

w.

Nein, im Versicherungsverlauf sind keine begrenzten Entgelte aufgelistet. Dann bekomme ich ja jedenfalls für die zuviel gezahlten Beiträge, z.B. für 1996 wurden ja 119.800 aufgeführt, lt. senf-dazu sollen es aber doch nur maximal 96.000 sein, trotzdem noch eine Rente. Also kein Grund zu meckern. Danke für die Hinweise
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