Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSie sollten wie bereits erläutert, so schnell wie möglich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die „Arbeitsmarktrente“ beantragen. Geben Sie bitte den Sachverhalt ausführlich an. Am besten , Sie vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Der Sachverhalt wird dort aufgenommen und weitergeleitet. Von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten Sie dann eine Mitteilung, ob ein Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung besteht. Dass viele Personen Ihre eigenen Tarifverträge nicht bzw. nicht genau kennen ist nichts Neues. Das schützt Sie aber nicht vor den negativen Folgen. Sie sollten Sich dahingehend von einem Fachanwalt beraten lassen. Vielleicht haben Sie sogar eine Rechtschutzversicherung hierfür.
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