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Experten-Antwort

Beschäftigungsaufnahme in Vollzeit bei noch laufender befristeter vollen Erwerbsminderungsrente

von Simone S.12.02.2019 | 15:13
231 Ansichten
2 Antworten

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Liebes Forum, ich erhalte bereits seit einigen Jahren eine volle befristete Erwerbsminderungsrente, deren Ursache psychischer Natur waren und im privaten Umfeld zu suchen waren. Nachdem sich einiges in meinem Leben geändert hat, geht es mir gesundheitlich nun wieder sehr viel besser und ich möchte gerne wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Auch meine behandelnden Ärzte haben sich dafür ausgesprochen und sehen hier mittlerweile keine Hindernisse mehr. Ich weiß, das allgemein empfohlen wird, erst wieder langsam (z.B. durch einen Minijob) ins Berufsleben einzusteigen. Dieses kommt für mich aber nicht in Frage, da ich nun ein sehr gutes Angebot für eine Vollzeit-Stelle habe. Ich habe mich bereits auch sehr viel eingelesen, was alles beachtet werden muss. Nur einige Fragen sind leider noch offen geblieben. Ich habe bisher gelesen, dass mein Rentenanspruch bis zum Ende der Befristung nicht verfällt. Da ich aber mit einer Vollzeitbeschäftigung deutlich über der Hinzuverdienstgrenze liege, werden die Leistungen natürlich gekürzt. Wie verhält es sich hier mit dem Hinzuverdienstdeckel? Ich habe gelesen, dass ich eventuell trotzdem noch Ansprüche auf die Auszahlung einer gekürzten Rente habe, wenn mein Verdienst in den letzten 15 Jahren vor der Rente höher gewesen ist, als ich künftig in Vollzeit verdienen würde. Ist das so richtig? Natürlich nur so lange, bis die Befristung meiner Rente ausläuft. Habe ich auch nach Aufnahme einer Vollzeit-Beschäftigung sofort wieder Anspruch auf Krankengeld, sofern ich merke, dass ich dem Berufsleben doch noch nicht gewachsen sein sollte oder würden hier die Zahlungen der Rentenversicherung bis zum Ende der Befristung wieder in voller Höhe aufgenommen und ich hätte keinen Anspruch auf Krankengeld? Vor der Rente wurde ich bereits vom Krankengeld ausgesteuert, was aber bereits einige Jahre her ist. Ich möchte hier nur keine Diskussionen haben, warum ich plötzlich wieder arbeitsfähig bin. Die Leiden, die ich hatte, wünsche ich niemanden anderes. Meine Sorgen sind nur, was passieren könnte, falls ich - wider Erwarten - nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung wieder längere Zeit arbeitsunfähig werden sollte. Sei es durch die alte oder eine neue Krankheit. Ganz herzlichen Dank und viele Grüße Simone S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone S. ,

bei Aufnahme einer Beschäftigung während des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung prüft der Rentenversicherungsträger stets, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn noch vorliegt. Wird dabei festgestellt, dass Sie täglich wieder ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr haben, wird Ihre Rente entzogen. Die Aussage, dass Ihr Rentenanspruch bis zum Ende der Befristung nicht entfällt, ist insofern falsch! Nur wenn weiterhin, trotz Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung, volle Erwerbsminderung vorliegen sollte, kommt die weitere Rentenzahlung mit Hinzuverdienstanrechnung zum Tragen. Aufgrund der Schilderung Ihres derzeitigen Gesundheitszustands erscheint es allerdings unwahrscheinlich, dass die Rente ab Aufnahme der Vollzeittätigkeit weiter geleistet wird. Sie sollten dies unbedingt vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären. Dort wird man Sie auch über Ihre Hinzuverdienstmöglichkeiten informieren, falls weiterhin Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente bestehen sollte.

Bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für Krankengeld kann ich leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Krankenkasse.

Entfällt Ihre Rente wegen der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung und sollten Sie erneut erkranken, können Sie selbstverständlich wieder eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen, soweit Ihr Leistungsvermögen entsprechend eingeschränkt ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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1 Antworten

W*lfgangam 12.02.2019 | 20:19
Hallo Simone S., allgemeine Ratschläge sind eben allgemein und taugen für die eigene Situation herzlich wenig/gar nichts. Gut so, legen Sie los und schauen, ob es geht, wie es geht – und wenn Sie durchhalten können, umso besser ...das (Berufs)Leben hat Sie wieder. Irrtum. Sie sind im Rahmen des Rentenbescheids verpflichtet, die Aufnahme jeder Beschäftigung/Tätigkeit der DRV mitzuteilen, was unmittelbar ein 'Prüfungsverfahren' einleiten kann mit dem Ergebnis: die kann wieder = Rente umgehend entzogen. Kann, nicht muss, genauso gut kann soz.med. gutachterlich festgestellt werden, dass Sie zulasten Ihrer eigenen Gesundheit arbeiten würden und die volle EM besteht (zunächst) fort. Dazu gibt es hier einen Hinzuverdienstrechner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… der die Deckelung berücksichtigt – einfach den besten 'Punktwert' der letzten 15 Jahre aus dem Versicherungsverlauf raussuchen ...ist in Ihrem Rentenbescheid in der Anlage: Entgeltpunkte für Beitragszeiten noch dargestellt. Zur Befristung/Entfall/Weiterzahlung habe ich bereits oben Hinweise gegeben. Sollte der Rentenanspruch weiterhin bestehen, stehen Ihnen im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen natürlich auch Teilzahlungen der EM-Rente zu. Das ist völlig komplex gefragt und hängt letztendlich von einer Teilrente/dem vermeintlichen Entzug der Rente ab ...zunächst natürlich kommt die Lohnfortzahlung, dann Krankengeld, dann ggf. Reaktionen der KV und der RV. Damit dürfte ein neuer 3-Jahres-Zeitraum auf KG-Zahlungen bestehen ...überfordern Sie aber bitte hier nicht die Antwortenden/hier ist nur Rentenversicherung ;-) Ich wünsche Ihnen einen guten reibungslosen Neustart! :-) Gruß w. PS: und wenn es doch ein 'Rohrkrepierer' wird/ich habe mir zu viel zugemutet, werden Sie sicher wieder/dann erst recht, mit der weiteren/erneuten EM-Rente eingeholt werden. Alles Gute für Sie!
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