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Experten-Antwort

Beschäftigungsverbot und LTA-Maßnahme

von Passion09.01.2018 | 16:02
1223 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, hallo liebe Experten, ich habe eine extrem wichtige Frage, möchte diese aber erst mal hier anonym stellen, bevor ich mich direkt an meinen Sachbearbeiter wende. Ich mache derzeit eine LTA-Maßnahme, diese läuft Ende Juni aus. Allerdings bin ich nun Schwanger.Termin ist Anfang Juli. Da ich mittlerweie massive Beschwerden durch die Schwangerschaft habe und ich auch noch eine Risikoschwangere bin, würde mir mein Frauenarzt gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Nun zu meiner Frage. Läuft mein Übergangsgeld weiter während des Beschäftigungsverbots? Wenn ja, wie lange? Und wenn nicht, welche Ersatzleistung würde mir dann in diesem Falle gezahlt werden bzw. zustehen?! Ich hoffe hier kann mir einer von den Experten einen verlässliche Aussage geben. LG Passion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Anfrage kann so konkret nicht beantwortet werden.

Da Sie schwanger sind und Sie voraussichtlich an der LTA Maßnahme nicht mehr teilnehmen können, muss geklärt werden, ob die LTA Maßnahme grundsätzlich weitergeführt werden kann.

Aus Ihrer Anfrage ist nicht ersichtlich, an was für einer Maßnahme Sie konkret teilnehmen.

Sie sollten daher zeitnah mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater Kontakt aufnehmen und Ihre Situation besprechen.

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9 Antworten

G.H.am 09.01.2018 | 16:51
Was meinen Sie mit Risikoschwangere? Und welche massive Probleme haben Sie? Meine Frau hat während Ihrer Schwangerschaft sich pudelwohl gefühlt und sah blendend aus. Ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Sie werden sich arbeitslos melden müssen. Mfg
Auch Mutteram 09.01.2018 | 17:30
Hallo Passion Sie müssen und sollten sich hier ganz gewiss nicht vor anderen Usern rechtfertigen. Es ist für Sie bereits schlimm genug, eine Problemschwangerschafft durchzustehen, da bedarf es nicht auch noch einer verbalen Auseinandersetzung mit anonymen Dummschwätzern. Jetzt einmal total unabhängig von allem finanziellem gesehen. Ihr betreuender Gynäkologe sollte umgehend für Sie die Reißleine ziehen und Sie aus der Maßnahme holen, bevor Sie sich und ihre ungeborenen Kinder gefährden. Sie werden doch bestimmt nicht im Ernst abwägen, rein aus finanzieller Sicht die Maßnahme weiter durchzuziehen. Besprechen Sie das umgehend mit der für Sie zuständigen Fachabteilung/Sachbearbeitung und Ihnen wird mit Sicherheit der weitere Werdegang aufgezeigt. Bis zum Schluss der LTA (Ende Juni) werden Sie eh nicht die Maßnahme aus Gründen des Mutterschutzes fortführen, also muss es doch, wie für alles im !eben, Lösungen auch vorab geben. Sie sollten sich mit der zuständigen Stelle dazu besprechen. Alles Gute Ihnen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf
Passionam 09.01.2018 | 17:03
Also ich kenne einige Frauen denen während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Warum soll es das also nicht geben?! Risikoschwangere bin ich aus dem Grund, weil ich Zwillinge erwarte und auch schon 35 Jahre alt bin. Weitere Gründe für eine Risikoschwangerschaft sind gehäuft Blutungen, welche ein hohes Risiko für eins oder beide der Kinder darstellt. Desweiteren leide ich unter massiven Rückenschmerzen, sodass ich kaum sitzen oder laufen kann. Und noch eingie andere Beschwerden. Sie dürfen nicht vergessen, dass jede Schwangerschaft anders verläuft und auch jede Schwangere Frau und deren Körper während einer Schwangerschaft anders reagiert. Man kann also nicht grad alles so verallgemeinern und sagen "meiner Frau fühlte sich pudelwohl". Ist ja schön für Ihre Frau. Mir wäre es auch lieber wenn es mir gut gehen würde und ich bis zum Schluß arbeiten könnte. Ist aber aufgrund o.g. Gründe nicht möglich.
Passionam 09.01.2018 | 17:46
Hallo liebe "Auch-Mutter", vielen Dank für Ihre Antwort und die Rückenstärkung. Ich fand den Kommentar des anderen Users auch ehrlich gesagt ziemlich unangebracht. Nein natürlich möchte ich die Maßnahme nicht weiter fortführen. Ich bin jetzt auch schon mal 2 Wochen krank geschrieben vorsorglich. Mein Gynäkologe wollte mir schon direkt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, jedoch wollte ich vorher erst mal veruschen die ganzen Rahmenbedingungen zu klären. Ich habe nur extreme Sorge, dass mir zum einen die Maßnahme durch die DRV direkt beendet wird und diese nach der Geburt/Elternzeit nicht weiter machen kann. Und natürlich würde mich trotzalledem auch interessieren, welche finanziellen Einschnitte ich dann einplanen muss. Ich bin ein Mensch der gerne weiß was auf einen zukommt :-) Ich werde aber, falls mir hier kein Experten-Rat zuteil wird, wohl oder übel trotzdem mit meinem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Danke für Ihren netten Beitrag.
G.H.am 09.01.2018 | 20:40
Hallo Passion und Auch Mutter, Ihr Beiden seit wirklich süß. Ich habe selten so gelacht. Euren Text könnte man glatt für Karneval nehmen. Grüße
H.G.am 09.01.2018 | 23:45
@GH Traurig, wenn du um mal lachen zu dürfen dich heimlich in einem Forum tummeln musst. Daheim mit Frau und Kindern gibt es wohl schon lange nichts mehr zu lachen. Kannst einem echt leid tun!
Passionam 10.01.2018 | 09:37
G.H. Sie und Ihre unqualifizierten Aussagen könnte man auch gut für Karneval nehmen! Lass Sie doch die Leute hier einfach in Ruhe und suchen sich eine andere Beschäftigung die evtl. etwas sinnvoller ist. Denn Ratsuchende so dumm von der Seite anzumachen ist einfach armselig und lächerlich.
Passionam 10.01.2018 | 09:41
Hallo lieber Experte, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich nehme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben statt. Diese läuft im Rahmen eines bezahlten Praktikums ab, sodass ich neben der Tätigkeit die ich im Krankenhaus ausübe, mein Fernstudium abschließen kann. Das Ziel der LTA ist es also, mein Fernstudium abzuschließen. Ich denke ich werde mit meinem Berater nun doch Kontakt aufnehmen und die Sache genau durchsprechen. Vielen Dank für Ihren Experten-Rat.
=//=am 10.01.2018 | 10:35
Ich verstehe nicht ganz: Leisten Sie das Praktikum im Krankenhaus ab? Wenn es das Ziel ist, "nur" das Fernstudium abzuschließen, könnten Sie ja zumindest dieses fortführen. Dafür brauchen Sie ja kein Beschäftigungsverbot. Und das Praktikum könnten Sie evtl. nach Geburt bzw. Elternzeit weiter ausüben.
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