Hallo Arbeitstier!
In der „Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung“ (Vordruck R0210) müssen Sie tatsächlich möglichst umfassend Ihre bisherigen Beschäftigungen auflisten. Sofern Ihnen keine Unterlagen zu den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen mehr vorliegen, geben Sie bitte zumindest den zugehörigen Tarifvertrag an. Die Eingruppierung könnte dann ggfs. über die Tätigkeit im Betrieb erfolgen.
Die Aufforderung, Beweismittel vorzulegen, bezieht sich nicht auf die Beschäftigungsübersicht, sondern auf die Ausbildung bzw. die erreichte Qualifikation. Ist Ihr Versicherungskonto also bereits vollständig geklärt, erübrigt sich der erneute Nachweis einer beruflichen oder einer schulischen Ausbildung.
Für Umschulungen oder berufsbegleitende Qualifikationsmaßnahmen werden den Rentenversicherungsträgern keine Daten gemeldet. Daher sind wir auf entsprechende Beweismittel der Versicherten angewiesen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung