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Experten-Antwort

Beschäftigungsverlauf Nummer 5 im Rentenantrag

von Arbeitstier01.12.2021 | 11:27
1822 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich würde ja den Beschäftigungsverlauf im Erwerbsminderungsrenten-Antrag nochmal reinschreiben. Gehaltsgruppen weiß ich aber nicht immer. Die letzte weiß ich. Ein Verweis auf den Versicherungsverlauf reicht ja nicht. Muss ich trotzdem noch mal alle Zeugnisse kopieren und alles? Weil da immer steht Beweismittel beifügen. Ich hatte doch schon eine Kontenklärung und alles ist auch erfasst? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arbeitstier!

In der „Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung“ (Vordruck R0210) müssen Sie tatsächlich möglichst umfassend Ihre bisherigen Beschäftigungen auflisten. Sofern Ihnen keine Unterlagen zu den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen mehr vorliegen, geben Sie bitte zumindest den zugehörigen Tarifvertrag an. Die Eingruppierung könnte dann ggfs. über die Tätigkeit im Betrieb erfolgen.

Die Aufforderung, Beweismittel vorzulegen, bezieht sich nicht auf die Beschäftigungsübersicht, sondern auf die Ausbildung bzw. die erreichte Qualifikation. Ist Ihr Versicherungskonto also bereits vollständig geklärt, erübrigt sich der erneute Nachweis einer beruflichen oder einer schulischen Ausbildung.

Für Umschulungen oder berufsbegleitende Qualifikationsmaßnahmen werden den Rentenversicherungsträgern keine Daten gemeldet. Daher sind wir auf entsprechende Beweismittel der Versicherten angewiesen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Arbeitstieram 01.12.2021 | 12:18
Ich bin jetzt 30 Jahre meinem Land angestellt, da schreibe ich die letzte Tarifgruppe. Und zu DDR Zeiten davor sieht es schlecht aus
Arbeitstieram 01.12.2021 | 12:20
Beim Bundesland sollte das natürlich heißen
W°lfgangam 01.12.2021 | 21:01
Hallo Arbeitstier, wenn Gehaltsgruppen + die tatsächliche/zuletzt ausgeübte und ausgebildete Beschäftigung wirklich eine entscheidende Rolle bei dem EM-Antrag spielen sollte, fragt die DRV das nachgehend ab - und fordert dann ggf. notwendige Belege dafür an. Erfahrungsgemäß ist das nicht wirklich wichtig für den 'Standard-EM-Antrag', gleichwohl hier Unterschiede zwischen Jahrgang vor/ab 1962 zu sehen sind ...der sogenannte 'Berufsschutz' für die jüngeren Versicherten besteht nicht mehr, was ggf. Verweisungstätigkeiten/Gehalts-/Tarifgruppen entbehrlich macht. Dass z. B. eine etwas älter Postbeschäftigte als Zustellerin (als Ausweichtätigkeit zum Lebensunterhalt nach Jahrzehnte langer Tätigkeit als vormals ausgebildet Sekretärin im handwerklichen Sektor nach Betriebscrash) mit nur _1 Tag_ 'Ausbildung' = Ausbildungsvertrag vorhanden, auf dieser Grundlage bei der EM-Einschätzung an diesem/letztem Ausbildungsberuf im Hinblick auf EM gemessen wird - und die volle EMRT erhält – sind 'Randerscheinungen' des EM-Rechts im Promillebereich. *) "Ich hatte doch schon eine Kontenklärung und alles ist auch erfasst?" DIESE speziellen Fragen bei einem EM-Rentenantrag werde im Rahmen der Kontenklärung gar nicht nachgefragt/sind für die Aktualisierung der Versicherungsdaten völlig entbehrlich/nutzlos. *) letztendlich kann es nicht schaden, dem EM-Antrag so viele Unterlagen beizufügen, wie möglich – ob jeder Berater darüber 'glücklich', wenn er für den digitalen Antrag 'ne Std. am Scanner steht + Folgearbeiten ... wenn Sie den Antrag selbst machen, herzlich gerne, immer alles rein in das Paket ;-) Gruß w.
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