Hallo Sandisan,
wahrscheinlich meinen Sie den Vordruck G0512. Da sind unter Punkt 6 aber nur Leistungen der Berufsgenossenschaft einzutragen. Die Leistungen aufgrund des Wehrdienstschadens sind dort nicht einzutragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung