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Experten-Antwort

Beschädigtenrente und Übergangsgeld

von Sandisan17.12.2024 | 14:04
218 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe 160€ mtl. Beschädigtengeld (?) resultierend aus einem Wehrdienstschaden aus dem Jahr 1990. Beim Fällt das beim Antrag auf Übergangsgeld unter Punkt & (Angaben zum Bezug einer Verletztenrente)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandisan,

wahrscheinlich meinen Sie den Vordruck G0512. Da sind unter Punkt 6 aber nur Leistungen der Berufsgenossenschaft einzutragen. Die Leistungen aufgrund des Wehrdienstschadens sind dort nicht einzutragen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Sandisanam 17.12.2024 | 14:06
Nachtrag: fällt das unter Punkt 6 beim Antrag auf Übergangsgeld? (Sorry für die schlurige Rechtschreibung)
Deutsche Rentenversicherung
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