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Bescheid

von Schorsch04.11.2008 | 12:18
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8 Antworten

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Hab mal eine Frage: wo besteht der Unterschied, wenn es heißt: Sie erhalten einen Rentenbescheid, oder Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Regel enthält der angekündigte Rentenbescheid einen Zusatz dahingehend, dass Sie um Mitteilung gebeten werden, ob der Widerspruch hiermit erledigt ist.

7 Antworten

Logoam 04.11.2008 | 12:32
Im ersten Fall erhält man einen Bescheid auf einen Rentenantrag im zweiten einen Bescheid auf einen eingelegten Widerspruch.
Schorscham 04.11.2008 | 12:47
Ich habe noch keine Widerspruchsbescheid, nur eine Nachricht, daß demnächst ein Rentenbescheid erteilt wird.
Corlettoam 04.11.2008 | 12:52
Ja, dann tippe ich mal darauf, das Sie mit einer Rente rechnen dürfen. Ein Rentenbescheid nach einem Widerspruchsbescheid zu erstellen, wäre ja nur dann sinnvoll, wenn dem Widerspruchsbescheid positiv abgeholfen wurde. Glückwunsch !
Schorscham 04.11.2008 | 12:36
Ich meinte eigentlich: nach einem Widerspruch erhielt ich die Nachricht, daß ich einen Rentenbescheid erhalte. Heißt das evtl., daß der Widerspruch nicht abgelehnt wurde?
Corlettoam 04.11.2008 | 12:26
Wenn Sie einen Rentenantrag stellen und dieser wird genehmigt , bekommen einen Rentenbescheid. Wird der Rentenantrag jedoch abgelehnt, müssen/können Sie Widerspruch dagegen einlegen und nach Prüfung ihres Widerspruches erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Hierin wird ihrem Widerspruch entweder stattgegeben oder eben nicht.
Corlettoam 04.11.2008 | 12:38
Was steht denn in ihrem Widerspruchsbescheid ?? Wird Ihnen im Widerspruchsbescheid eine Rente zuerkannt, bekommen Sie nach einiger Zeit auch noch einen Rentenbescheid ( so war es jedenfalls bei mir )
Rosannaam 04.11.2008 | 13:23
Diese Nachricht bedeutet tatsächlich, dass Sie einen Rentenbescheid und somit eine Rente erhalten. Wird einem Widerspruch POSITIV abgeholfen, wird in der Regel KEIN Widerspruchsbescheid, sondern gleich ein RENTEN-Bescheid erteilt. Denn dann wurde bereits im Widerspruchsverfahren so entschieden. Ein Widerspruchsbescheid wird dagegen grundsätzlich nur dann erteilt, wenn ein Widerspruchsausschuss über den Widerspruch befunden hat. Nur erwarten Sie keine Wunder. Da Rente gewährt wird, sind evtl. noch Erhebungen erforderlich. Ggfls. kann es mit dem Bescheid noch etwas dauern. MfG Rosanna.
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