Hallo Matsches,
für Sie wird der Bescheid innerhalb eines Monats bindend. Das heißt, dass Sie innerhalb dieses Monats Widerspruch einlegen können oder auch den Antrag ganz zurückziehen.
Nach Ablauf des Monats können Sie immer noch die Überprüfung des Bescheides beantragen - dann müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Bescheid wieder zurückzunehmen (die sind im SGB X geregelt).
Für den Rentenversicherungsträger ist der Bescheid ab dem Erlass bindend. Fällt dem Sachbearbeiter einen Tag später auf, dass ein Fehler enthalten ist, muss er natürlich die Rücknahme des Bescheides prüfen. Er ist dabei aber von Anfang an an die Vorschriften des SGB X gebunden, in denen bestimmte Voraussetzungen und Fristen für die Rücknahme geregelt sind (§§ 44, 45 SGB X). Eine Rücknahme kommt insbesondere dann von Anfang an in Frage, wenn Sie den Fehler kannten oder erkennen konnten.
Die Rücknahme kann auch Jahre später noch geprüft werden - es kommt dann ganz auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Bescheid auch rückwirkend oder nur für die Zukunft aufgehoben wird.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Ihnen vorliegenden Bescheides haben, empfehle ich Ihnen, den Sachverhalt in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung persönlich zu klären (Adressen finden Sie in der linken Menüleiste).