Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren für eine Rente für besonders langjährig Versicherte sind einige Besonderheiten zu beachten, die das Programm bei mitgliedstaatlichen Versicherungs- und Wohnzeiten nicht vollmaschinell prüfen kann.
Hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, für die Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung wenden. Es wird dann eine Rentenauskunft speziell im Hinblick auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - auch unter Berücksichtigung Ihrer in Spanien zurückgelegten Versicherungszeiten - erstellt.
Den für Sie maßgebenden, frühestmöglichen Rentenbeginn entnehmen Sie bitte Ihrer Rentenauskunft. Dieser wird aller Voraussicht nach nicht bei 85 Jahren liegen.
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