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Experten-Antwort

Bescheid ohne Beruecksichtigung ausl. Wartezeit

von Chico06.03.2016 | 12:25
3603 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Ich habe einen Bescheid ueber den Versicherungsverlauf bekommen. Allerdings steht da: Altersrente fuer besonders langjaehrige Versicherte Bei der Pruefung der Wartezeit wurden bisher nur die deutschen Zeiten zugunde gelegt. Ob die Wartezeit unter Beruecksichtigung von Zeiten in einem anderen EU Mitgliedstatt erfuellt ist, konnte nicht geprueft werden. Ich habe fast 8 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet. Den offiziellen Nachweis ueber die Zeiten dort hat die Rentenversicherung. Wieso wir diese Zeit nicht anerkannt (nur als Wartezeit, nicht wegen Rentenzahlung aus Spanien, dies ist die Sache der Spanier)? Da muss ich ja bis 85 arbeiten?! Was kann ich da tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2016 | 10:54

Bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren für eine Rente für besonders langjährig Versicherte sind einige Besonderheiten zu beachten, die das Programm bei mitgliedstaatlichen Versicherungs- und Wohnzeiten nicht vollmaschinell prüfen kann.

Hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, für die Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung wenden. Es wird dann eine Rentenauskunft speziell im Hinblick auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - auch unter Berücksichtigung Ihrer in Spanien zurückgelegten Versicherungszeiten - erstellt.

Den für Sie maßgebenden, frühestmöglichen Rentenbeginn entnehmen Sie bitte Ihrer Rentenauskunft. Dieser wird aller Voraussicht nach nicht bei 85 Jahren liegen.

2 Antworten

Gackiam 06.03.2016 | 13:06
Wenn die in Spanien zurück gelegten Versicherungszeiten bereits vom dortigen RV-Träger bestätigt sind, und in der DRV vorliegen, die für das dtsch.-spanische Abkommen zuständig ist, würde ich mich an die dortige Sachbearbeitung wenden und überprüfen lassen, ob die spanischen Beitragszeiten für die Wartezeit anerkannt werden können oder weshalb dies ggf. noch nicht erfolgt ist. Dann lassen Sie sich eine neue Rentenauskunft mit den ggf. zu berücksichtigenden spanischen Zeiten ausfertigen und schon ist Ihr Problem gelöst.
W*lgangam 06.03.2016 | 17:47
Zitat von Gacki anzeigen
Es dürfte sich nur um die 'maschinelle' Auswertung bzgl. der 45 Jahre handeln, auch/selbst wenn die Auslandszeiten bereits im Versicherungsverlauf vermerkt worden sind. Da nicht alle bestätigten Auslandszeiten zu den 45 Jahren zählen, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Wie Gacki vorschlug, die 45 Jahre unter Berücksichtigung der spanischen Zeiten 'neu prüfen lassen'/neue Rentenauskunft dazu anfordern. Gruß w.
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