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Experten-Antwort

Bescheid Teil EU Rente Beitragszeiten

von Ralle6827.03.2012 | 13:43
2328 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Ich habe am 4.3.2011 eine mediz. Reha beantragt (gehe alle 2 Jahre). Keine Krankzeiten vorher. Im Nov.11 war die Reha. Der Anspruch der Teilerw.rente wird auf 4.3.11 datiert, der Rentenantrag auf 3.2.2012 (wollte ich).Beitragszeiten werden zur Berechnung aber nur bis 28.02.2011 berücksichtigt Ist das korrekt?(ich arbeite noch Vollzeit bis 6/2012) 2. Soldat auf Zeit 4 Jahre/frw. Nachversicherung: Sind als Pflichtbeitragszeiten gekennzeichnet, jedoch nur mit ca.0,5-0,6 Entgeltpunkte EP gewertet. Müssen da höhere EP oder als beitragsgeminderte Zeit angerechnet werden? 3. Berufliche Reha 3 Jahre: Übg arbeitsamt 30 Monate= beitragsgeminderte Zeit, aber 6 Monate Übg vom Berufsförderungswerk = Pflichtbeitragszeit??? Das kann doch nicht stimmen? Viele Fragen, kann man hier vielleicht helfen?? Danke im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2012 | 14:34

Hallo Ralle68,

1) Mit Ausnahme der Zurechnungszeit können bei einer Rente wegen Erwerbsminderung Zeiten und damit Entgeltpunkte nur bis zum Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden.

2)Entgeltpunkte werden berechnet, indem der tatsächliche Bruttoverdienst durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird. Bei Beamten ist der Bruttoverdienst regelmäßig etwas geringer, weil keine Beiträge zur Sozialversicherung enthalten sind. Wenn bei Ihnen ein zu niedriger tatsächlicher Verdienst angesetzt wurde, müssten Sie dies nachweisen.

3) Seit 1.1.1992 bewirkt der Bezug von Übergangsgeld grundsätzlich das Entstehen von Pflichtbeiträgen. Aufgrund der Leistung von der Agentur für Arbeit ist eine Anrechnugszeit zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass diese 30 Monate als beitragsgeminderte Zeit zu werten ist.

3 Antworten

Ralle68am 27.03.2012 | 14:51
Bei mir sieht das aber so aus: Berufl. Reha mit Übg v. 01.10.93-25.09.96 01.10.93-31.03.94 Bfw-Pflichtbeitrag, 01.04.94-25.09.96 Arbeitsamt Pfl. beitragsgemindert. Wenn ich Sie richtig verstehe wäre dies dann falsch, oder?
Ralle68am 27.03.2012 | 14:13
Hallo Feli,Gilt denn der Antrag schon als Leistungsfall? Zwischen Antrag Reha und Reha, indem im Abschlußbericht 3-6h Leistungsvermögen dokumentiert wird, liegt schon einige Zeit. Gibt es da kein Wahlrecht, z.Bsp. die Festellung des Leistungsvermögens am Ende der Reha?
Feliam 27.03.2012 | 14:09
Unabhängig von der Rentenantragstellung und dem Rentenbeginn werden nur alle tatsächlich bis zum Leistungsfall (März 2011) zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, danach nur noch die Zurechnungszeit. Alle nach dem Leistungsfall gezahlten Beiträge wirken sich bei einer späteren Rente mit einem neuen Leistungsfall aus.
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