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Experten-Antwort

Bescheid über teilerwerbsminderungsrente wird geprüft

von Wric101208.07.2018 | 17:17
866 Ansichten
6 Antworten

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Nach langen hin und her habe ich nun Bescheid das ich eine teilerwerbsminderungsrente bekommen soll. In einen Absatz steht nun das die DRV prüft ob mir die volle Erwerbsminderungsrente zusteht. Ich bin vor 1961 geboren und könnte einen besonderen Schutz bekommen also die Aufstockung auf volle Erwerbsminderungsrente. Warum wird so Was nicht schon vorher geprüft und dann erst der Bescheid verschickt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2018 | 11:08

Hallo Wric1012,

der Hinweis in Ihrem Rentenbescheid, dass noch geprüft wird, ob Ihnen Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht, kann v. a. zwei Gründe haben:

Zum einen könnte geprüft werden, ob der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Sollte der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen sein, sind Sie zwar aus medizinischer Sicht nicht voll erwerbsgemindert, erhalten aber eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil Sie als teilweise Erwerbsgeminderter voraussichtlich in keine Teilzeittätigkeit vermittelt werden können (sogenannte Arbeitsmarktrente).

Entgegen Ihrer Vermutung und entgegen der Aussage von Schorsch hat die Arbeitsmarktrente allerdings nichts mit Ihrem Geburtsjahr zu tun. Für vor dem 02.01.1961 Geborene gibt es lediglich eine Vertrauensschutzregelung für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, nicht jedoch eine Vertrauensschutzregung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Zum anderen könnte die Aussage in Ihrem Bescheid auch bedeuten, dass bei Ihnen befristete volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. Befristete Renten beginnen erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Dann wird zunächst die unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt und zu gegebener Zeit die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung angewiesen. Es gibt Rentenversicherungsträger (z. B. DRV Bund), die in diesen Fällen in den Bescheid über die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schreiben, dass die volle Erwerbsminderung noch geprüft werde.

5 Antworten

Danielam 08.07.2018 | 17:49
Das hab ich ja noch nie gehört. Wie geht das, bin auch vor 1961 geboren.
Schorscham 08.07.2018 | 19:00
Als vor 1961-Geborener könnte eventuell ein Anspruch auf eine sogenannte "Arbeitsmarktrente", also eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" bestehen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn Ihr regionaler (Teilzeit)Arbeitsmarkt offiziell als verschlossen gilt. Während manche RV-Träger grundsätzlich eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes unterstellen, prüfen andere jeden Fall individuell, auch unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit. Und das kann eben dauern. Vielleicht sogar mehrere Monate. MfG
DRVam 08.07.2018 | 19:41
Ich suche gerade verzweifelt nach dem Sinn Ihres Beitrags. Lesen Sie noch einmal die Frage durch, falls Sie dazu in der Lage sind. Es geht nicht um die grundsätzliche Gewährung, sondern warum zunächst eine teilweise EM gewährt wird und die Gewährung einer vollen EM noch geprüft wird. Sie scheinen ja überhaupt keinen Schimmer zu haben aber Hauptsache einen dummen Kommentar absondern. Die Frage bleibt dumm, Ihr Beitrag befindet sich aber auf gleicher Höhe.
???am 09.07.2018 | 08:45
"Als vor 1961-Geborener könnte eventuell ein Anspruch auf eine sogenannte "Arbeitsmarktrente", also eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" bestehen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn Ihr regionaler (Teilzeit)Arbeitsmarkt offiziell als verschlossen gilt." Ich dachte immer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit kann keine(!) Arbeitsmarktrente (volle EM-Rente) werden, da man ja nur im bisherigen Beruf nicht mehr voll arbeiten kann. Wie soll ein Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen sein, wenn man doch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll einsatzfähig ist? Von daher habe ich auch Probleme mit der Fragestellung, weil die Angaben für mich widersprüchlich sind.
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