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Zur Experten-Antwort springenHallo Wric1012,
der Hinweis in Ihrem Rentenbescheid, dass noch geprüft wird, ob Ihnen Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht, kann v. a. zwei Gründe haben:
Zum einen könnte geprüft werden, ob der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Sollte der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen sein, sind Sie zwar aus medizinischer Sicht nicht voll erwerbsgemindert, erhalten aber eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil Sie als teilweise Erwerbsgeminderter voraussichtlich in keine Teilzeittätigkeit vermittelt werden können (sogenannte Arbeitsmarktrente).
Entgegen Ihrer Vermutung und entgegen der Aussage von Schorsch hat die Arbeitsmarktrente allerdings nichts mit Ihrem Geburtsjahr zu tun. Für vor dem 02.01.1961 Geborene gibt es lediglich eine Vertrauensschutzregelung für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, nicht jedoch eine Vertrauensschutzregung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Zum anderen könnte die Aussage in Ihrem Bescheid auch bedeuten, dass bei Ihnen befristete volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. Befristete Renten beginnen erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Dann wird zunächst die unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt und zu gegebener Zeit die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung angewiesen. Es gibt Rentenversicherungsträger (z. B. DRV Bund), die in diesen Fällen in den Bescheid über die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schreiben, dass die volle Erwerbsminderung noch geprüft werde.
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