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Bescheid - Widerspruch - und dann?

von Valentino11.12.2009 | 13:00
1241 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. Wenn ich gegen einen Bescheid der DRV Bund Widerspruch einlege und die Rentenvericherung lehnt meinen Widerspruch ab was kann man dann noch machen? Muß man dann gleich vor das Sozialgericht? Danke und Gruß

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach abgelehntem Widerspruch können Sie nur die Klage vor dem Sozialgericht einreichen; dafür haben Sie einen Monat nach Zugang des abgelehnten Widerspruchs Zeit (Monatsfrist).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Im Verfahren vor dem Sozialgericht fallen keine Gebühren an. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten, müssen Sie die Rechtsanwaltskosten tragen. Bei Erfolg werden sie teilweise erstattet.

Eine Rechtschutzversicherung übernimmt Rechtsanwaltskosten nur, wenn der Prozess Erfolg versprechend ist.

3 Antworten

Marionam 11.12.2009 | 18:58
Haben Sie denn keine Rechtsschutzversicherung ? Diese würde bereits ab Widerspruch für die Kosten des eigenen Anwaltes aufkommen. Ohne Anwalt würde ich niemals ein Verfahren vor dem Sozialgericht führen. So ein Verfahren werden Sie ohne Rechtsbeistand definitiv nicht gewinnen ! Wenn Sie den SG-Prozess gewinnen oder dem Widerspruch würde stattgegeben, müsste die RV auch ihre Anwaltskosten und alle ihnen persönlich entstandenen Kosten übernehmen.
Wolfgangam 11.12.2009 | 21:00
Hallo Marion, >Ohne Anwalt würde ich niemals ein Verfahren vor dem Sozialgericht führen. Wenn Sie es sich leisten können, die Kosten für ausweglose Verfahren zu tragen ;-) Für das 1x1 des simplen Beitrags- und grundsätzlichen Anspruchsrechts brauchen Sie keinen Anwalt, wenn Sie die vermeintlich falsche Entscheidung widerlegen können. Eine Rechtschutzversicherung springt auch nicht blind auf den Klageweg auf ... Und ein seriöser Anwalt wird Ihnen auch VORHER die Klageaussichten darstellen ...und ggf. was in einem Vergleich an Ihnen hängen bleibt. Es soll ja MandantInnen geben, die Ihren Anwalt in ein aussichtloses Verfahren 'zwingen' (nimmt er gerne mit, Sie zahlen ja ;-) - so hört sich dass bei Ihnen leider an, statt sich im an sich kostenfreien SG-Verfahren auf Einstiegsebene erst mal selbst zu profilieren - oder auf unterstützenden städtischen Rat vor Ort zunächst zurückzugreifen (auch wenn's wenig bekannt ist). Letztendlich kommt es auf die Sache selbst an, WOFÜR ich einen Anwalt brauche, um meine Wünsche durchsetzen zu wollen. In med. Rentensachen brauchen Sie da schon sehr fachkundige Vertreter. > Valentino > Kann ich das auch ohne Anwalt durchziehen? Natürlich. Und wenn Sie verlieren, haben Sie nur Zeit investiert (sofern Sie für sich keine anderen gutachterlichen oder sonstigen Aktivitäten initiiert haben). Gruß w.
Bobam 12.12.2009 | 01:33
Ich habe inzwischen viele Jahre Vertretungen vor dem SG als Vertreter für die Rentenversicherung gemacht und hatte nur wenige Anwälte mir gegenüber, bei denen ich das Gefühl hatte, dass Sie wirklich etwas von der Materie verstehen. Bei manchen hatte ich das Gefühl, dass sie nicht einmal in das SGB VI geschaut haben, bevor sie sich zu einer Meinung durchgerungen haben. Geht es also um medizinische Sachverhalte oder um z.B. Versicherungszeiten, da kann sich jeder am besten selbst vertreten. Das ist meist überzeugender, als wenn sich ein Anwalt dazu auslässt.
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