Bitte senden Sie Ihre Verdienstbescheinigungen (in bestätigter Kopie) zur Prüfung an Ihren Rentenversicherungsträger.
Sie können in Ihrer schriftlichen Mitteilung dann auch angeben, dass Sie ungern selbst bei Ihrem ehem. Arbeitgeber bzgl. der Ausstellung der Bescheinigung vorsprechen und darum bitten (für den Fall, dass die Entgeltbescheinigungen nicht ausreichen), dass der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeber anschreibt und so die erforderliche Bescheinigung direkt von dort fordert.