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Bescheinigung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Bezug von Krankengeld

von Teilerwerbsminderungsrentner23.02.2022 | 23:45
235 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag zusammen, meine ges. KK soll der DRV noch meinen Krankengeldanspruch bescheinigen, nachdem ich einen nötigen Umwandlungsantrag auf volle EMR gestellt habe und bereits Monate arbeitsunfähig meiner TZ-Beschäftigung nicht mehr nachgehen kann sowie dauerhaft unter 3 Stunden tgl. erwerbsfähig bin (unabhängig vom Ausgang des Umwidmungsantrags). Die tlw. EMR wurde mir bereits vor Jahren auf Dauer zuerkannt. Bis zur mgl. SB-Rente sind es noch 7 Jahre. Die benötigte Bescheinigung entspricht einer Erklärung zum Hinzuverdienst, richtig? Ich weiß noch von der ersten EMR-Beantragung, dass nach der damaligen Hinzuverdienstabfrage der positive Rentenbescheid bald erstellt wurde. Natürlich kommt es letztlich einzig und allein auf den Rentenbescheid an und immer noch ist Geduld angesagt, aber auch jetzt könnte das Anfordern der obigen Bescheinigung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Bezug von Krankengeld zumindest auf eine nicht ablehnende Rentenentscheidung hindeuten, grds. richtig?

2 Antworten

Siehe hier°am 24.02.2022 | 00:27
Hallo Teilerwerbsrentner, eine Prognose hierzu ist leider nicht möglich. Denn es könnte auch durchaus sein, dass weiterhin der Anspruch nur auf die halbe EM-Rente bestehen bleibt und nun 'nur' geprüft wird, ob sich die Rentenhöhe aufgrund des aktuellen Hinzuverdienstes ändert (mehr oder auch weniger als bei der DRV bisher bekannt) und dies dann so auch gleich mitgeteilt würde. Ihnen da andere 'Hoffnungen' zu machen wäre nicht zufriedenstellend für Sie. Sofern es denn aber doch zu einer (rückwirkend bewilligten) vollen EM-Rente kommen sollte, würde der Zahlbetrag dieser vollen Rente erst einmal für tagesgenau parallel bezogenes (Brutto-)Krankengeld zur Erstattung verwendet werden (hierzu §§ 103 ff. SGB VI). Dann erst würde die bereits bezogene halbe-EM-Rente von dem 'Rest' abgezogen. Sollte das nicht ausreichen, müssen Sie eine Differenz nicht aus eigener Tasche erstatten. D.h. es würde dann rückwirkend kein Nachzahlungsguthaben für Sie bestehen, aber dann ab laufender Zahlung dann die volle EM-Rente bezahlt werden. Wie gesagt: 'sofern' eine volle EM-Rente bewilligt werden würde und sich Krankengeld und Rente 'überschnitten' hatten. Also haben Sie noch etwas Geduld, bis der Bescheid Ihnen dann vorliegt. Alles Gute!
-am 24.02.2022 | 08:26
Hallo Teilerwerbsminderungsrentner, wir hier im Forum kennen Ihren Vorgang nicht. Wir können also nicht beurteilen, aus welchen Gründen die Krankenkasse die Bescheinigung ausstellen soll. Die verschiedenen Rentenversicherungsträger arbeiten durchaus unterschiedlich. Eine seriöse Aussage zum Ergebnis Ihres Antrags können wir nicht treffen, an Spekulationen wollen wir uns nicht beteiligen. Auch wenn wir verstehen, dass Sie schnell Gewißheit haben wollen, können wir Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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