1. Zeiten einer schulischen Ausbildung sind nach Vollendung des 17. Lebensjahres zu berücksichtigen.
2. Die Teilnahme am Berufsgrundschuljahr in vollzeitschulischer Form ist Fachschulausbildung, sofern alle Voraussetzungen vorliegen.
3. Sie sollten dem zuständigen Rentenversicherungsträger die vorliegenden Unterlagen zusenden.