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Besitzschutz

von echtkompliziert22.03.2010 | 13:11
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2 Antworten

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Wie werden die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte bei einer Vollwaisenrente berechnet, wenn erstmals mit Beginn der Vollwaisenrente ein Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist? V-Rente des Pflichtigen mit Rentnerprivileg: 41 EP, ZF 0,892, daraus 36,572 persönliche EP. Danach Halbwaisenrente, ebenfalls noch mit Rentnerprivileg aus besitzgeschützten 36,572 pEP plus Waisenrentenzuschlag. Und jetzt Vollwaisenrente aus dieser Versicherung und der Versicherung der ausgleichsberechtigten Mutter. Nach meiner Kenntnis muss für den Besitzschutz nach § 88 SGB VI bei der Folgerente die Summe der pEP mit und ohne Abschlag ausgerechnet werden. Die Differenz ist dann auch von der Summe der persönlichen EP der Vorrente abzuziehen. Meine Frage dabei: Wird bei dieser Berechnung der Bonus der Mutter berücksichtigt oder nicht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier ist im Anschluss an eine Halbwaisenrente eine Vollwaisenrente zu berechnen. Beide Elternteile waren versichert. Zunächst sind die persönlichen Entgeltpunkte aus den Versicherungen der beiden Verstorbenen - jeweils getrennt - zu ermitteln.

Bei der Prüfung des Besitzschutzes nach § 88 SGB VI ist der erstmalig festzustellende Malus bei den persönlichen Entgeltpunkten des Vaters zu berücksichtigen. Die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte sind im gleichen Umfang um den Malus zu mindern wie die sich aus der Folgerentenberechnung ergebenden persönlichen Entgeltpunkte.

Es sind die Summen der persönlichen Entgeltpunkte aus den Versicherungen beider Verstorbener (einschließlich der Zu- und Abschläge aus dem Versorgungsausgleich) festzustellen und der sich ergebende Zuschlag für die Vollwaisenrente zu addieren.

Die Summe der so ermittelten persönlichen Entgeltpunkte für die Vollwaisenrente wird der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus der Halbwaisenrente gegenübergestellt. Die höheren persönlichen Entgeltpunkte sind maßgebend.

1 Antworten

Heikeam 22.03.2010 | 16:35
Hoppla, steht wieder eine Klausurarbeit an? Heike
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