Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sunny ,
bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung gelten nach § 43 Abs.4 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch bestimmte Verlängerungstatbestände. Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind, sind hiernach unter anderem:
Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Ob, die von Ihnen aufgeführte Arbeitslosigkeit ein solcher Anrechnungszeittatbestand ist, bitten wir im Einzelfall bei Ihrem Rentenversicherungsträger abzuklären.
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