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Zur Experten-Antwort springenHallo Auersberger,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen, da für Ihren Jahrgang die Anhebung auf das Alter „64 und 4“ gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 236b Absatz 2 Sozialgesetzbuch –SGB- VI). Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie – vorausgesetzt die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt – bereits mit 63 Jahren und einem Abschlag von 0,3% pro Monat wählen. Dieser Abschlag fällt aber bis zur Regelaltersgrenze (66 und 4) an und nicht nur bis zur Altersgrenze für die Rente für besonders langjährig Versicherte (64 und 4).
Hallo Asko,
nein, der Abschlag wird zwar immer für die Zeit ab vorzeitigem Rentenbeginn (im Fall von „Auersberger“ mit 63 Jahren) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (im Fall von „Auersberger“ 66 und 4) berechnet, aber bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.
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