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Experten-Antwort

Besonders langjährig Versichert

von Auersberger04.08.2019 | 20:07
82 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, als "Besonders langjährig Versicherter" Jahrgang 1960, könnte ich mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn ich den frühesten Rentenbeginn mit 63 Jahren wähle, werden mir die 0,3% pro Monat, bis 64 Jahren und 4 Monaten oder bis 66 Jahren und 4 Monaten abgezogen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.08.2019 | 09:51

Hallo Auersberger,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen, da für Ihren Jahrgang die Anhebung auf das Alter „64 und 4“ gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 236b Absatz 2 Sozialgesetzbuch –SGB- VI). Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie – vorausgesetzt die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt – bereits mit 63 Jahren und einem Abschlag von 0,3% pro Monat wählen. Dieser Abschlag fällt aber bis zur Regelaltersgrenze (66 und 4) an und nicht nur bis zur Altersgrenze für die Rente für besonders langjährig Versicherte (64 und 4).

Experten-Antwortam 05.08.2019 | 12:23

Hallo Asko,

nein, der Abschlag wird zwar immer für die Zeit ab vorzeitigem Rentenbeginn (im Fall von „Auersberger“ mit 63 Jahren) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (im Fall von „Auersberger“ 66 und 4) berechnet, aber bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

3 Antworten

Hör Malam 04.08.2019 | 20:16
Mit 63 werden sind die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte NICHT ERFÜLLT (maßgebliches Lebensalter). Diese Rentenart ist nicht möglich, daher geht es zu diesem Zeitpunkt um die Altersrente für langjährig Versicherte. Deren Regelung sind losgelöst von anderen Rentenarten und deren knapp nicht erfüllten Voraussetzungen. Nein, wenn die Frage in zwei Wochen nochmals gestellt wird, hat sich die Rechtslage nicht geändert, egal für wie gemein das empfunden wird.
Askoam 05.08.2019 | 11:13
Wenn ich das richtig verstehe bleibt der Abschlag bis zur Regelaltersrente und ab der Regelaltersrente ist die Rente dann abschlagsfrei?
Rentenschmiedam 05.08.2019 | 12:18
Hallo, Nein, der Abschlag bleibt lebenslang und gilt sogar noch bei einer anschließenden Hinterbliebenenrente weiter. Im Übrigen bekommen Sie nachdem die Altersrente für langjährig Versicherte bewilligt worden ist, keinen neuen Bescheid bei Erreichen der Regelaltersgrenze mehr, das schließt das Gesetz aus. Mit besten Grüßen
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