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Experten-Antwort

Besonders langjährig Beschäftigte >=45 Beitragsjahre

von Pacman10.11.2023 | 00:10
547 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Regelrentenalter ist 67 Jahre. Mit 62 Jahren und 10 Monaten werde ich 45 Beitragsjahre zusammen habe. Somit kann ich mit 65 Jahren abzugsfrei in die Rente gehen. Gehe ich allerdings auch nur 1 Monat früher in Rente bekomme ich für die 2 Jahre von 67 bis 65, 24 Monate a 0,3% = 7;2% und für jeden weiteren Monat 0,3% abgezogen. Das bedeutet, dass meine „besonders langjährige Beschäftigung (45 Jahre Beiträge bezahlt) dann überhaupt nichts mehr zählt. Ist das korrekt? Weiß jemand, ob gegen diese Art der Rentenfestlegung bereit geklagt wurde, oder wie das rechtlich begründet ist? Dies ist eine rein informative Frage um den Sachverhalt besser zu verstehen. Rein logisch betrachtet sollte ich mich wahrscheinlich nur zwischen den beiden Optionen 65 ohne Abschläge oder 63 mit vollem Abschlag von 14,4% entscheiden. Bei Rente mit 64 z.B., würde ich nur 1 Jahr früher als mit 65 gehen, hätte aber Abzüge für 3 Jahre (7.2 + 3,6% = 10,8%) Wie seht Ihr das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pacman,

 

ja, gegen diese gesetzliche Regelung bzw. deren Anwendung durch die Rentenversicherungsträger wurde tatsächlich bereits geklagt. Das Klageverfahren wurde mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.06.2020 (Az. B 5 R 2/19 R) abgeschlossen. Die gegen diesen Beschluss eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat, 1. Kammer - 1 BvR 2201/20).

 

Link zur Entscheidung des BSG vom 17.06.2020 - B 5 R 2/19 R:

 

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_06_17_B_05_R_02_19_R.html

 


 

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23 Antworten

Abschlägeam 10.11.2023 | 02:14
Da ja Gesetze von der Bundesregierung gemacht werden (und nicht von der diese Gesetze nur ausführende Rentenversicherung) hilft es oft sich einfach auch direkt dort zu informieren, warum irgend etwas so und nicht anders ist. Für den Einstieg also zu Ihrer Frage: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziale… https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziale…
Goombaam 10.11.2023 | 07:06
Das ist so geregelt, weil das unterschiedliche Rentenarten sind mit unterschiedlichen Voraussetzungen, die Abschläge haben mit der Rente für besonders langjährige Versicherte gar nichts zu tun. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente gibt es nur bei der Altersrente für langjährige Versicherte oder schwerbehinderte Menschen. Hierbei gilt eine andere Wartezeit, also mMn überhaupt nicht zu vergleichen mit der besonders langjährigen Rente. Die Frage finde ich in dem Sinn etwas unsinnig, weil ich nach der Logik einfach alles auf den Kopf stellen kann wie es mir beliebt nach dem Prinzip, ich picke mir nur das Beste aus den einzelnen geltenden Gesetzen raus. Ich finde hier muss man differenzieren welche Voraussetzungen es für die jeweiligen Leistungen gibt und welcher Hintergrund hinter den Rentenarten steht.
Klugpuperam 10.11.2023 | 07:18
Die Voraussetzungen für eine Altersrente sind: 1. definierte Wartezeit erfüllt und (!) 2. massgebliches Lebensalter erfüllt. Wer also vor dem massgeblichen Lebensalter für die "Rente für besonders langjährig Versicherte" (hier 65) eine Rente beanspruchen will muss sich mit der 45-jährigen Wartezeit nicht mehr auseinandersetzen.
Nachdenkenam 10.11.2023 | 07:59
Die Konstellation "Wartezeit erfüllt, Alter noch nicht erreicht" wird bei allen ab Jahrgang '64 eintreten, die vor ihrem 20. Lebensjahr in die Wartezeit eingestiegen sind und 45 Jahre ohne Unterbrechung weiter "warten" werden. Wir werden sehen, welche Auswirkung das zukünftig haben wird und ob die Menschen bereit sind, für eine abschlagsfreie Rente über 45 Jahre hinaus weiter zu arbeiten. Oder ob es einen Anstieg von Kranken- und/oder Arbeitslosengeldempfängern im Alter von etwa 62 bis 64 Jahren geben wird. Es lohnt sich, darüber nachzudenken...
Ultraam 10.11.2023 | 08:07
Die Höhe der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente bezieht sich immer auf die Regelaltersgrenze. Da die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden kann, ist ein Vergleich mit den Abschlägen einer anderen (vorzeitigen) Rentenart unsinnig. Ist wie mit Äpfeln und den Birnen.
Reicht‘s immer noch nicht?am 10.11.2023 | 08:19
Es gibt laut Gesetz schlicht keine vorgezogene „Rente für besonders langjährig Versicherte“ mit Abschlägen. Entweder man erfüllt BEIDE Bedingungen (Wartezeit mindestens 45 Jahre UND frühestens 2 Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze) oder man bekommt diese Rentenart schlicht und einfach nicht. Und das ist auch gut so. Wem das unter den genannten Bedingungen als geschenkte Abschläge immer noch zu wenig ist, der verdient kein Mitleid.
Schadeam 10.11.2023 | 08:36
Kann ja sein, aber woher nehmen Sie diese an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit? Das wurde zu Zeiten der Groko (SPD, CDU/CSU) eingeführt und von der Ampel (SPD, Grüne, FDP) bisher nicht geändert. Welche Konstellation sehen Sie aus der Sie Ihre Sicherheit beziehen? Oder sind Sie Prophet? Abwarten und ein Kaltgetränk zu sich nehmen, oder halt Tee trinken.....es kommt wie es kommt.......wenn bislang Rentenbedingungen geändert wurde gab es in der Vergangenheit immer großzügige Übergangsbestimmungen, so dass die heut über 55 jährigen wohl kaum etwas diesbezüglich befürchten müssen (aber auch ich bin kein Prophet, aber es geht da auch um Wählerstimmen).
Genau am 10.11.2023 | 09:29
Genau, da steht ja drin das die Bundesregierung die Gesetze nicht "macht"! Vollkommen richtige Verlinkung!
Haarspaltereiam 10.11.2023 | 10:28
Die Gesetze "macht" letztlich der Bundestag, aber immer im Sinne der Bundesregierung, den deren Parteien haben schließlich die Mehrheit im Parlament. Alles andere ist Haarspalterei!
Traurigam 10.11.2023 | 11:05
Traurig wie wenig Wissen hier manche im eigenen Land haben! Kein Wunder für so manche Verhältnisse hier.
Traurigam 10.11.2023 | 11:38
Doch, jede Menge. Aber es ist sinnlos bei so vielen Unwissenden hier, die nicht mal das verlinkte verstehen können. Stichpunkte wie Minderheitsregierungen, kein Fraktionszwang, Bundesrat, Bundespräsident sind da nur die einfachen Dinge.
Traurigam 10.11.2023 | 12:01
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ — Albert Einstein
E.A.am 10.11.2023 | 15:50
Aber dich als Lehrer wird er nie erreichen. Freu dich, Du bist nun mit großem Abstand der Dümmste im Forum.
Pacmanam 10.11.2023 | 18:19
Zitat von Goomba anzeigen
Ich finde es toll, wie schnell man hier in so kurzer Zeit so viele interessante Beiträge zu einer Frage erhält. Über Sinn und Unsinn meiner Frage kann man sicher diskutieren, aber ich bin sozusagen als Jungfrau zur Rentenberatung gegangen. Mir ist einfach auf meiner DIN A4 "fiktiven Vorausberechnung" der Beraterin der DRV, sofort dieser "harte Schnitt" von Renteneintritt mit genau 65 Jahren zum Eintritt mit 64 Jahren und 11 Monaten aufgefallen. Von 0% Abschlag auf 7,2+0,3% immer und dauerhaft, nur weil ich einen Monat früher in Rente gehe? Klar, dass ist die krasseste Konstellation und das wird wohl auch niemand bewusst so wählen, aber möglich wäre das schon. Und es mögen auch 2 verschiedene Rentenarten sein, aber grundsätzlich ist es doch so, dass ich bei einem vorzeitigen Rentenbeginn (mit Abschlägen) egal ob ich 45 oder mehr Jahre voll habe, 1.1 mit den "nur" langjährig Beschäftigten >35 Jahre gleichgesetzt werde. Wenn es keine Regelung für "besonders langjährig Beschäftigte" gäbe, dann wäre es für mich okay, weil irgendwo muss eben die Altersgrenze liegen. Ich möchte eigentlich nur eine Bewertung der Situation, dass ich irgendwann im August 20.. ohne Abschläge in Rente gehen kann, oder bereits 31 Tage vorher, im Juli 20.. mit dauerhaften 7,5% Abschlägen mein Arbeitsleben beende. Ist das wirklich so einfach mit 2 Rentenarten zu erklären und ist es auch noch gerecht? Und ist diese Frage wirklich so weltfremd?
Jackam 10.11.2023 | 20:01
Zitat von Pacman anzeigen
Was ist schon gerecht bei der Rente? Dass überhaupt Abschläge erfolgen, ist doch schon an sich völlig ungerechtfertigt. Schließlich handelt es sich um geleistete Beitragszahungen, die hier einfach weggenommen werden. Mit welchem Recht, wird eine hart erarbeitete Rente überhaupt um 7,2 % oder monatlich 0,3 % gemindert?
Gollumam 13.11.2023 | 09:14
Zitat von Jack anzeigen
Die Abschläge gibt es weil die Rente früher bezogen wird als normal. Deshalb dauert der Rentenbezug insgesamt länger. Wer vorzeitig in Rente geht bürdet den anderen Beitragszahlern zusätzliche Lasten auf, nur weil man zu bequem ist bis zum Regelalter zu arbeiten. Die Abzüge gibts völlig zu Recht. Wer keine Abzüge haben will, kann ja warten bis er das entsprechende Alter hat und solange vom Ersparten leben. Das beste wäre vorzeitige Renten komplett abzuschaffen. Nur noch die Regelaltersrente, die hat keine Abzüge. In Zeiten des Fachkräftemangels machen vorzeitige Renten sowieso keinen Sinn.
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