Guten Tag Fragender,
von einer wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben -zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig- behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann.
Das hört sich gut an
Leider sieht es in der Realität auch schon mal anders aus.
Trotz Verschlechterung und neuer Befunde wurde eine unbefristete Rente entzogen.
Und ich glaube, es ist leider kein Einzelfall.
Ohne jetzt den Verschwöhrungstheoretiker zu geben, in der Tat scheinen sich Überprüfungen und Entzüge derzeit etwas zu häufen. Zumindest finden sich hier vermehrt Anfragen dazu...
Man sieht immer was man sehen will.
Nein, man sieht immer das, was auch stattfindet. Die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit! Ansonsten gilt im Umkehrschluss der Spruch auch für Sie! Es soll hier keine Blasphemie gegenüber der RV verkündet werden, aber vermehrte Anfragen zur Thematik waren schon etwas auffällig.