Um einen Rentenanspruch geltend machen zu können, ist eine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten Beitragszeit erforderlich.
Ob die Wehrdienstzeiten zu einem Rentenanspruch führen, kann nur in einem Kontenklärungsverfahren geprüft werden.
Dies leiten Sie bitte bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein.
Falls die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt ist, erhalten sie eine Wartezeitauskunft aus der die vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten ersichtlich sind.