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Experten-Antwort

Bestaetigung der DRV bezüglich Wehr/Ersatzdienst

von Landesbeamter Baden-Württemberg03.07.2018 | 11:14
468 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, bei der Berechnung meiner ruhegehaltfähigen Dienstzeiten rechnet mir die LBV Baden-Württemberg Zeiten von Wehr/Zivildienst und Studium vorläufig nicht an, da der "Anspruch in anderem Alterssicherungssystem ungeklärt" sei- gemeint ist vermutlich die DRV, bei der ich vor meiner Verbeamtung versichert war. Durch die "Trennung der Systeme" in BW erhalte ich prinzipiell keine Pension für Zeiten, für die ich durch andere Systeme abgesichert bin. Während Wehr/Ersatzdienst und Studium habe ich aber auch keine Beiträge in die DRV eingezahlt. Ich benötige zur Anerkennung von Wehr/Ersatzdienst und Studium also die Bescheinigugng der DRV, dass mir aus diesen Zeiten kein Rentenanspruch erwächst, was ja angesichts meines Renteneintrittsjahrgangs jenseits von 2040 kein Problem sein sollte. Wie dokumentiere ich dies? Mif freundlichen Grüßen Landesbeamter BW

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um einen Rentenanspruch geltend machen zu können, ist eine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten Beitragszeit erforderlich.

Ob die Wehrdienstzeiten zu einem Rentenanspruch führen, kann nur in einem Kontenklärungsverfahren geprüft werden.

Dies leiten Sie bitte bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein.

Falls die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt ist, erhalten sie eine Wartezeitauskunft aus der die vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten ersichtlich sind.

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3 Antworten

Fastrentneram 03.07.2018 | 12:59
Falls Sie Ihr Versicherungskonto bei Ihrem Rententräger geklärt haben, können Sie dort eine Wartezeitauskunft anfordern. Aus dieser geht hervor, dass Sie keinen Rentenanpruch haben und somit die Wehr- oder Ersatzdienstzeiten zu keinem rentenrechtlichen Anspruch führen. Weiterhin haben Sie auch die naheliegende Möglichkeit Ihren Dienstherrn zu fragen, welche Bescheinigung er genau benötigt. Sie werden nicht der erste oder letzte sein, der einen solchen Nachweis erbringen muss.
Landesbeamter BWam 04.07.2018 | 13:55
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Deswegen schreibe ichs ja auch hier ins Forum! Danke aber für Ihre wie auch für die Experten-Antwort. Ich denke, dass ich wohl mit der Ungeklärtheit noch eine Weile leben muss, da ja auch die DRV nicht letztgültig ausschließen kann, dass sich die Zeiten aus Zivildienst und Studium in eine Rente verwandeln Kann man die Rentenanwartschaft eigentlich auch ablehnen, ausschlagen oder zurückgeben? Einen Monat Wehrdienstrente erhalten und dafür Pensionsanspruch abeben wäre recht teuer.
Fastrentneram 04.07.2018 | 14:55
Zitat von Landesbeamter BW anzeigenausblenden
Sie werden nicht der erste oder letzte sein, der einen solchen Nachweis erbringen muss.
Deswegen schreibe ichs ja auch hier ins Forum! Danke aber für Ihre wie auch für die Experten-Antwort. Ich denke, dass ich wohl mit der Ungeklärtheit noch eine Weile leben muss, da ja auch die DRV nicht letztgültig ausschließen kann, dass sich die Zeiten aus Zivildienst und Studium in eine Rente verwandeln Kann man die Rentenanwartschaft eigentlich auch ablehnen, ausschlagen oder zurückgeben? Einen Monat Wehrdienstrente erhalten und dafür Pensionsanspruch abeben wäre recht teuer.
Wie schon erwähnt wurde, wen 60 Monate mit Beitragszeiten vor der Ernennung zum Beamten vorliegen, haben Sie einen Rentenanspruch. Sie können nicht darauf verzichten. Schul- und Studienzeiten sind dabei keine Beitragszeiten. Haben Sie keine 60 Beitragsmonate können Sie sich die von Ihnen eingezahlten Beiträge erstatten lassen. Weitere Hinweise können Sie dieser Broschüre entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
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