Zu schriftlichen Auskünften sind die Beratungsstellen selbst nicht verpflichtet. Diese würden von der Sachbearbeitung jedoch vorgenommen, weil man dort die Angelegenheit datentechnisch entsprechend dokumentieren kann. Für ein späteres Wiederaufgreifen wäre das unerläßlich.
Eine mündliche Bestätigung ist immer möglich. Leider gibt es damit ggf. unschöne Situationen. Es ist möglich, dass bei der tatsächlichen Entscheidung, ob Anrechnungszeiten bei Alo mit AloG oder vergleichbaren Barleistungen nun erfolgen oder nicht, die Sachbearbeitung zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Das Thema ist noch recht neu und die Handhabung noch nicht so routiniert. Aber das wird noch.
Ihr Widerspruch war aber in jedem Fall richtig. Da in den Reihen der Sachbearbeitung die Personaldecke teilweise recht dünn gestrickt ist, geht man dort manchmal in einen recht flinken Bearbeitungsmodus und übersieht etwas, was zu Mehrarbeit in der Akte führt. Auch für die Sachbearbeitung gilt generell, dass manche Fragen ggf. nachträglich zum RT-Antrag gestellt werden müssen... Amtsermittlungsgrundsatz nennt sich das. Bei Unklarheiten hätte man Sie nachträglich um Belege bitten können, bevor man einfach ratzfatz den Aktendeckel zuschlägt. Es müss(t)en zusätzliche Schlüssel in Ihrem Versicherungskonto gespeichert werden, damit fortan maschinell bei allen nachfolgend erstellten Rentenauskünften die Wartezeiten richtig errechnet werden.
Sofern Rentenauskünfte maschinell erteilt werden, war gar niemand in der Sachbearbeitung mit dem Fall befasst. Auch dadurch würde sich die zunächst unrichtig erteilte Rentenauskunft erklären.
Ich hoffe, die nachträgliche Regelung hat zu einer Korrektur in Ihrem Sinne geführt.
Auch an alle anderen Leser: Lesen Sie bitte all die Sachen die wir verschicken mal bis zum Ende durch. Nur so fallen Unstimmigkeiten frühzeitig auf und lassen sich selbstverständlich klären.